Kontraproduktiv für Frauen, der Wirtschaft nicht zumutbar - mit solchen und ähnlichen Argumenten hat die ÖVP jahrelang strikt abgelehnt, Eltern das Recht auf Teilzeitarbeit einzuräumen, bis die Kinder in der Schule sind. Und dabei übersehen, dass Teilzeitarbeit beiden Seiten Vorteile bringen kann: den Unternehmen, weil zwei Halbzeitkräfte meist mehr arbeiten als eine Vollzeitkraft. Und den Arbeitszeitteilern, weil familienfreundliche Arbeitszeiten auf der Wunschliste vieler Eltern weit oben stehen. In den Niederlanden etwa arbeiten nur mehr 30 Prozent der Eltern kleiner Kinder ganztägig.

Auch in Österreich haben sich viele Betriebe nicht davon abhalten lassen, ihren Beschäftigten auch ohne Rechtsanspruch den Wunsch nach Teilzeitarbeit zu erfüllen: Bereits 18 Prozent aller Beschäftigten arbeiten Teilzeit. Vor so viel Fakten kapituliert auch die ÖVP, legt die ideologischen Scheuklappen ab - und will nun eine alte Forderung des Frauenvolksbegehrens, der SPÖ und der Gewerkschaften umsetzen und den Rechtsanspruch auf Teilzeit verankern.

Sosehr diese späte Einsicht zu begrüßen ist - einige Fragen bleiben: Warum will die Wirtschaftskammer das Recht auf Teilzeit auf Betriebe ab 50 MitarbeiterInnen (und damit auf die Hälfte der ArbeitnehmerInnen) beschränken? Soll es ein Rückkehrrecht auf Vollzeit geben - oder will man das dem Goodwill überlassen? Und: Mit der Pensionsreform kann Teilzeitarbeit ein vergiftetes Zuckerl sein, weil schlechter bezahlte Teilzeitjahre die Pensionshöhe drücken. Ist an einen Ausgleich gedacht?

Gerade weil das Gesetz später kommt als in anderen Staaten, könnte man getrost anderswo erprobte Modelle einarbeiten. Und müsste sich nicht auf die derzeit diskutierte Minimalversion beschränken. (DER STANDARD, Printausgabe 30./31.08.2003)