Wien - Der Rechnungshof übt in einem vor Kurzem veröffentlichten Tätigkeitsbericht massive Kritik an der Praxis der Sonderklassezahlungen in Spitälern, berichtete die "ZiB 1" am Freitag. Spitalsärzte würden daraus jährlich mehr als 300 Millionen Euro Zusatzeinkommen lukrieren. Nach Ansicht des Rechnungshofes führe das dazu, dass Privatpatienten besonders häufig und besonders lange in Spitälern behalten werden.

16.079 Ärzte bekommen laut der "ZiB" für ihre Arbeit im Spital 860 Mio. Euro Gehalt und dazu 300 Mio. Sonderklasse-Gebühren. Die Gebühren der Privatpatienten machen demnach rund ein Viertel ihres Einkommens aus.

Dass diese zusätzlichen Entgelte, wie im RH-Bericht steht, Anreize zur stationären Krankenversorgung sein könnten, wies Ärztekammer-Vizepräsident Walter Dorner zurück. Er räumte aber ein: "Ich gebe durchaus zu, für uns Ärzte ist es ein wesentlicher Teil unseres Einkommens. Auf das können wir eigentlich nicht verzichten."

Unterschiede zwischen Bundesländern

Die "ZiB" berichtet auch von einem weiteren Kritikpunkt des Rechnungshofes: Der Grundsatz "gleiches Geld für gleiche Leistung" gelte bei den Sondergebühren nicht. So würden die Sondergebühren für eine Blinddarmoperation mit dreitägigem Krankenhausaufenthalt in Wien 1.556,96 Euro ausmachen, in Graz nur 220,70 Euro.

Der RH deponiert in dem Bericht den Wunsch, die Sondergebühren im Krankenanstaltengesetz des Bundes zu regeln. Einen diesbezüglichen Entwurf hat die Regierung ausgearbeitet, aber er liegt laut Staatssekretär Reinhart Waneck (F) auf Eis. (APA)