Zielgruppenorientiert
Haubner argumentierte, so wie sich die kommerzielle Werbung an klar definierte Verbraucher wende, gestalte sie als zuständige Staatssekretärin den Konsumentenschutz ebenso zielgruppenorientiert. Im Bereich Verbraucherinformation und -Bildung lägen ihre Schwerpunkte auf Jugendlichen und Senioren. Für die Jugendlichen seien Handy, Internet und Computer der Alltag.
Aber eben habe sie ein ganzseitiges Inserat eines Telekomanbieters gesehen, bei dessen Durchlesen man den Eindruck bekomme, man bekomme alles umsonst. Oftmals wüssten auch die Eltern nicht, worauf sie sich einlassen. Sie zitierte Zahlen der Schuldnerberatung wonach bei den Personen, die sich dort helfen lassen, die Telekommunikationsunternehmen als Gläubiger einen Anteil von 18 Prozent hätten. Bei den Personen unter 25 liege dieser Anteil schon bei über 32 Prozent mit steigender Tendenz. Die durchschnittliche Forderungshöhe liege bei knapp über 1.000 Euro, wobei bei Ausreißern nach oben kaum Grenzen gesetzt seien. So seien auch einige Forderungen jenseits der 10.000 Euro-Grenze bekannt.
Auslöser für eine Schuldenkarriere
Hans Grohs vom Dachverband der österreichischen Schuldnerberatungen ergänzte: "Die Verschuldung durchs Handy ist entweder ein Auslöser für eine Schuldenkarriere oder es ist genau der Punkt, der noch dazukommt - wo das Fass dann überläuft und die Zahlungsunfähigkeit eintritt." Die Zahl der Forderungen der Telekomgesellschaften hätten denen der Banken bereits den Rang abgelaufen. Jeder dritte von über drei Millionen Haushalten sei verschuldet. Nach aktuellen Hochrechnungen würden bis zu 300.000 Haushalte als überschuldet und damit zahlungsunfähig gelten, das heißt die laufenden Ausgaben könnten nicht mehr aus dem laufenden Einkommen beglichen werden. Jährlich gebe es rund eine Million Exekutionsverfahren, pro Jahr würden sich etwa 16.000 bis 17.000 Personen an die Schuldnerberatung wenden. Durch die Einführung des Privatkonkurses im Jahr 1995 hätten seither über 20.000 Personen entschuldet werden können.