Kolumbien: 28 Tote - Hoffnung auf Freilassung Betancourts
Bei Gefechten 17 linke Rebellen und 11 rechte Paramilitärs getötet -
FARC will frühere Präsidentschaftskandidatin angeblich in den nächsten Tagen freilassen
Redaktion
Bild nicht mehr verfügbar.
18 Monate nach ihrer Entführung durch die FARC-Rebellen bat die frühere Präsidentschaftskandidatin Ingrid Betancourt die Militärs in einer Videobotschaft um ihre Befreiung.
Bogota - Die kolumbianischen Streitkräfte haben nach
eigenen Angaben bei Gefechten in mehreren Landesteilen insgesamt 17
linke Rebellen und 11 rechte Paramilitärs getötet. Weitere 6
Aufständische seien gefangen genommen worden, teilte Heereschef
General Carlos Ospina am Sonntag weiter mit. Zugleich erhielt die
Hoffnung auf eine Freilassung der Anfang 2002 von FARC-Rebellen
entführten früheren Präsidentschaftskandidatin Ingrid Betancourt neue
Nahrung.
Die marxistischen "Revolutionären Streitkräfte Kolumbiens" (FARC)
würden Betancourt in den "kommenden Tagen" freilassen, sagte der
Vorsitzende des Abgeordnetenhauses, Alonso Acosta. Diese Information
habe er aus "zuverlässiger Quelle" erhalten. Die Rebellen wollten
damit ein "Zeichen des guten Willens" geben, fügte Acosta hinzu. Nach
ihrer Freilassung solle sich die Politikerin für den von den Rebellen
geforderten Austausch inhaftierter Rebellen gegen deren Geiseln stark
machen.
Die Rebellen halten drei Amerikaner, einen Ex-Minister, 45
Mitglieder der Streitkräfte und der Polizei und mehrere andere
Politiker in ihrer Gewalt. Die Regierung hat jedoch eine Waffenruhe
und die Ausreise der freizulassenden Guerilleros ins Ausland als eine
ihrer Vorbedingungen genannt. Die FARC lehnen dies ab und fordern
stattdessen die Demilitarisierung von zwei Provinzen. Bis Februar
vergangenen Jahres bestand eine solche Zone im Süden des Landes, die
jedoch nach dem Scheitern von Friedensbemühungen wiederbesetzt wurde. (APA/dpa)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.