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Raucher werden es bald merken: Die Zigaretten werden leichter, aber die Marken "schwerer" und die Anti-Rauch-Slogans brutaler. Denn ab 30. September dürfen - wie berichtet - Begriffe, Namen, Marken und Zeichen, die den Eindruck erwecken, dass ein Tabakerzeugnis weniger schädlich als andere sei, auf der Verpackung nicht mehr verwendet werden. Statt "Light", "Mild" oder "Legère" werden in normierter Schriftgröße martialische Slogans auf den Packungen prangen, wonach "Raucher früher sterben" oder ihren "Spermatozoen schaden" und damit "unfruchtbar werden". Die neuen Regeln haben bereits zu Preiserhöhungen bei einigen Marken geführt.

Leichtere Sorten

Dieselbe Richtlinie ordnet zwingend an, dass die Tabakprodukte leichter werden müssen, also bestimmte, recht moderate Werte mit Wirkung ab dem Jahreswechsel 2004 bzw. 2005 nicht mehr überschreiten dürfen. Da diese Bestimmung nach einigen Jahren auch für den Export in Drittstaaten gilt, fürchten die europäischen Hersteller massive Exportverluste in den Märkten außerhalb der EU, während sie die Verpackungs-und Bezeichnungsvorschriften eher gelassen hinnehmen.

Die entsprechende Richtlinie 2001/37/EG des Europaparlaments und des Rates vom 5. Juni 2001 zur "Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen", die in manchen Punkten schon in Kraft getreten ist, enthält aber noch detailliertere Anordnungen, die zu unterschiedlichen Zeiten in Kraft treten.

Ausnahme Griechenland

Ab dem 1. 1. 2004 dürfen in den Mitgliedstaaten in den freien Verkehr gebrachte, vermarktete oder hergestellte Zigaretten bestimmte Teer-, Nikotin- und CO-Grenzwerte nicht mehr überschreiten. Nach Art. 3 Abs. 1 der Tabak-RL sind dies 10 mg Teer, 1 mg Nikotin und 10 mg Kohlenmonoxid. Ab dem 1. 1. 2005 können die Mitgliedstaaten diese Grenzwerte auch für in Drittländer außerhalb der EU exportierte Zigaretten, die in der EU hergestellt werden, anwenden, spätestens ab 1. 1. 2007 müssen sie dies tun. Zu diesem Zeitpunkt wird auch der Teer-Höchstwert in Griechenland wirksam, das bis dahin eine Ausnahmestellung hat.

Europarechtsexperten haben ihre Einwände gegen das Exportverbot, aber auch gegen andere Einschränkungen in der Richtlinie bis hin zu den vorgeschriebenen einheitlichen Messmethoden der Grenzwerte bereits deponiert. Ob die Regelungskompetenz der EG auch den Außenhandel mit Drittstaaten erfasst, ist umstritten, rechtspolitisch führen hier Einschränkungen oft zur Verlagerung der Produktion in den Nicht-EU-Raum.

Die EG-Rechtler Michael Schweitzer, Werner Schroeder und der Anwalt Yves Bock aus Passau weisen darauf hin, dass im Gesundheitsschutz ein Harmonisierungsverbot in der EU besteht und dass die so genannte "Binnenmarkt"-Kompetenz, auf die sich schon 1998 die alte und für nichtig erklärte Tabakwerbe-Richtlinie stützte, nur begrenzt für derart weit reichende Restriktionen herangezogen werden kann. Folgt der Europäische Gerichtshof diesen Bedenken, könnte er auch Teile der neuen Richtlinie für nichtig erklären.

Zu viele Grundlagen

Auch die Außenhandelskompetenz der EU kann hier nach Meinung der Autoren nichts nützen, weil sich ein Rechtsakt nicht gleichzeitig auf mehrere Grundlagen wie Binnenmarkt-, Gesundheitsschutz-, Außenhandelskompetenz stützen darf, wenn kein zwingender Zusammenhang zu diesen besteht.

Aber auch im Lichte des WTO-Vertrags, zu dem Abkommen wie GATT (Freihandel) und TRIPS (Marken- und Urheberrecht) zählen, bestehen Bedenken gegen das Produktionsverbot für stärkere Tabakprodukte, weil es den Freihandel einschränkt, sowie das aktuelle Leichtmarkenverbot in Art. 7 der Richtlinie. Betroffen davon sind vor allem die Markenrechte, die weltweit geschützt sind. Ein Widerspruch zu einem WTO-Vertrag bedeutet zwar nicht, dass die RL unanwendbar wäre, sie muss aber einschränkend ausgelegt werden; dies könnte für manche angestammten Tabakmarken (etwa Silk Cut oder Milde Sorte) im Kampf der Konzerne gegen das Leichtmarkenverbot eine Überlebenschance bedeuten.

Dass die neue Tabak-RL ebenso wie die alte Tabakwerbe-Richtlinie vom EuGH komplett aufgehoben wird, gilt aber als unwahrscheinlich. (Gerhard Strejcek, DER STANDARD Print-Ausgabe, 9.9.2003)