Sorgfalt schützt vor Fälschung nicht Trotz einer Referenzliste des österreichischen Handelsdelegierten in Hongkong für verlässliche Großhändler und der vertragliche Zusicherung des darin empfohlenen Händlers, er würde nur Originalware verkaufen, erhielt ein österreichischer Händler gefälschte Patronen geliefert, die er als solche nicht erkannte und weiterverkaufte. Die gegen ihn beim Handelsgericht Wien eingebrachte Unterlassungsklage des japanischen Herstellers hatte keinen Erfolg. Die sorgfältige Geschäftsanbahnung des Unternehmers, seine Mitwirkungsbereitschaft bei der Aufklärung und ein Vergleichsanbot waren für den Obersten Gerichtshof ausreichende Argumente, um eine Wiederholungsgefahr auszuschließen (4 Ob 72/03 x vom 24. 06. 2003).

Werbefotos auch im Internet?

Wer Fotos für einen Katalog bestellt, darf sich nicht wundern, wenn er diese nicht im Internet verwenden darf. Notwendig wäre dafür eine möglichst umfassende und nicht einschränkende Rechtseinräumung. Doch auch nach der OGH-Entscheidung 4 Ob 70/03 b vom 24. 6 .2003 bleibt es unklar, ob eine allgemeine Rechtseinräumung wie "uneingeschränkt für alle Werbezwecke" eine Internetveröffentlichung mitumfasst, wenn zum Vereinbarungszeitpunkt noch niemand an das Medium Internet gedacht hat. (gor/DER STANDARD Print-Ausgabe, 9.9.2003)