New York - Zwei Tage vor dem Jahrestag der Anschläge in New York und Washington am 11. September 2001 haben die Opfer und ihre Familien in den USA einen juristischen Erfolg erzielt. Ein US-Bundesgericht ließ am Dienstag ein juristisches Verfahren zu, das im Zusammenhang mit den Anschlägen unter anderem gegen zwei US-Fluglinien, den Flugzeughersteller Boeing und die Betreiber des World Trade Centers geführt werden kann.

Die Fluglinien American Airlines und United Airlines hatten eine Zurückweisung der Klageschrift gefordert und erklärt, sie könnten nicht zur Verantwortung gezogen werden, da die beispiellosen Anschläge nicht vorhersehbar gewesen seien. Außerdem seien alle geforderten Sicherheitsmaßnahmen eingehalten worden.

Weg geebnet

Die Entscheidung des Bundesgerichts entscheidet noch nicht über eine Haftung, sondern ebnet erst den Weg für ein Verfahren. Der Prozess wird von 70 Einzelpersonen angestrengt, die bei den Anschlägen verletzt wurden oder Angehörige verloren haben, sowie von zehn Institutionen, die Schäden an ihrem Besitz geltend machen. Das Verfahren gilt als Präzedenzfall für alle, die von den Anschlägen unmittelbar betroffen waren. Sie müssen sich nun entscheiden, ob sie sich dem Rechtsstreit anschließen oder aus einem nationalen Fonds entschädigen lassen wollen.

Bei den Anschlägen am 11. September 2001 haben Luftpiraten Passagierflugzeuge der Fluglinien American und United Airlines gekapert und in die beiden Türme des World Trade Centers (WTC) in New York sowie das US-Verteidigungsministerium bei Washington gesteuert. Die Zwillingstürme des WTC stürzten ein. Mehr als 3000 Menschen wurden getötet. (APA/Reuters)