Die Fluglinien American Airlines und United Airlines hatten eine Zurückweisung der Klageschrift gefordert und erklärt, sie könnten nicht zur Verantwortung gezogen werden, da die beispiellosen Anschläge nicht vorhersehbar gewesen seien. Außerdem seien alle geforderten Sicherheitsmaßnahmen eingehalten worden.
Weg geebnet
Die Entscheidung des Bundesgerichts entscheidet noch nicht über eine Haftung, sondern ebnet erst den Weg für ein Verfahren. Der Prozess wird von 70 Einzelpersonen angestrengt, die bei den Anschlägen verletzt wurden oder Angehörige verloren haben, sowie von zehn Institutionen, die Schäden an ihrem Besitz geltend machen. Das Verfahren gilt als Präzedenzfall für alle, die von den Anschlägen unmittelbar betroffen waren. Sie müssen sich nun entscheiden, ob sie sich dem Rechtsstreit anschließen oder aus einem nationalen Fonds entschädigen lassen wollen.