"Liebhaberstück"
Der Erwerb, Besitz und das Führen von Kriegsmaterial sind nach dem Waffengesetz verboten. Wer zum Beispiel ein Relikt aus dem Krieg findet, hat dies unverzüglich der nächsten Sicherheitsdienststelle zu melden. Angeblich, so die Sicherheitsdirektion Vorarlberg am Mittwoch zur APA, habe die Bombe bei dem 20-jährigen Mann in Nüziders bei Bludenz schon längere Zeit auf dem Dachboden gelegen, bevor er sie am 4. September am Abend über die Auktionsplattform von "Vorarlberg online" um 300 Euro mit folgenden Worten anbot: "Verkaufe Flieger Bombe aus dem 2. Weltkrieg nicht mehr 'scharf', alles vorhanden mit hülse zünder. gut erhalten,Liebhaberstück".
"Die Bombe wird nun vom sachkundigen Organ untersucht und sichergestellt werden", teilte die Sicherheitsdirektion Mittwoch Vormittag mit. Sie wird auch die weiteren Erhebungen durchführen. Vom Zustand bzw. Vollständigkeit des Kriegsreliktes werde abhängen, inwieweit sich der Mann strafbar gemacht hat.
Zeitgleich
Praktisch zeitgleich mit einem Anruf der Gendarmerie sei man am Dienstag selbst auf das Angebot gestoßen, erklärte gegenüber der APA Jochen Hofer von "Vorarlberg online", dem Internet-Dienst des Vorarlberger Medienhauses Eugen A. Ruß: "Wir durchforsten die Angebote unserer Auktion laufend und haben das Angebot sofort aus den Netz genommen." Die Gendarmerie wollte die Identität des Urhebers des Angebotes wissen. "Da wir dem Datenschutz unterliegen, baten wir um ein offizielles Schreiben, das uns berechtigt die Angaben weiterzugeben", so Hofer.