Die Strafprozessordnung lasse die Möglichkeit offen, eine Diversion von einer Schadenswiedergutmachung abhängig zu machen, so Kolba. Allein die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft ein Diversions-Angebot gemacht habe, bestätige, dass die von der EU-Kommission aufgedeckten Absprachen im Lombard-Club gesetzwidrig gewesen seien.
Kreditnehmer geschädigt
Die Staatsanwaltschaft gehe aber offenbar davon aus, dass kein Schaden eingetreten sei. Gerade die Zinsabsprachen bei variabel verzinsten Krediten und das künstliche Hochhalten der Zinsen bei fallenden Indikatoren für Geld- und Kapitalmarkt in den 90er Jahren habe die Kreditnehmer aber geschädigt, betonte Kolba. Wenn die Staatsanwaltschaft die Diversion nicht von einer Schadensgutmachung in diesem Bereich abhängig mache, "dann droht ein ganzer Rattenschwanz von Zivilprozessen".
Kritik übte Kolba auch an der Tatsache, dass der VKI als Vertreter der Geschädigten vor dem Angebot an die Bankdirektoren nicht von der Staatsanwaltschaft informiert worden sei. Damit würde dem Verein auch die Chance genommen, Einsicht in die Lombard-Kartell-Akten zu nehmen, meinte Kolba. "Das ist aber die Voraussetzung dafür, dass wir auf dem Zivilrechtsweg Schadenersatzansprüche mit Erfolg geltend machen können."