Graz - "Es tut mir wirklich sehr, sehr Leid, aber ich wollte niemanden schädigen." Der Grazer Friseur und Obmann des Vereins Innenstadtinitiative (InIn), Walter Hirth, der von 2000 bis 2003 über eine Million Euro aus der InIn-Kasse entnahm, stellte die Geduld des Gerichts am Mittwoch auf die Probe. Doch jene von Richter Gernot Patzak war enden wollend: "Das ist kein Geständnis, das ist eine reine Selbstdarstellung", herrschte er den Angeklagten an.

95-mal durch gefälschte Unterschriften Geld behoben

Zuvor hatte sich Hirth schuldig bekannt, um dann rund 20 Minuten lang zu erzählen, wie er in seiner Mission, die Grazer Innenstadt zu beleben, derart aufgegangen sei, dass er "die Grenzen zwischen Walter Hirth und InIn nicht mehr sehen konnte". Doch der Promifriseur war geistesgegenwärtig genug, um 95-mal durch gefälschte Unterschriften Geld vom Vereinskonto zu beheben und die Ausgänge aus der Buchhaltung löschen zu lassen.

Zuviel Zeit im Nebenjob

Die Medien, die den rührigen Unternehmer aus seinen Salons "weggelobt" hätten, seien mit schuld daran, "dass er sich nicht mehr genug um seine beiden Geschäfte gekümmert habe". Diese "krachten dann bald wie die Kaisersemmeln", wie es Staatsanwalt Peter Gruber, der ob der Schärfe des Richters gar zu Hirths Verteidiger mutierte, ausdrückte. Die Vereinskasse, hauptsächlich mit großzügigen Subventionen der Stadt Graz und InIn-Mitgliedsbeiträgen von rund 250 Unternehmen gefüllt, erschien dem bankrotten Figaro als Ausweg.

Eines von Hirths InIn-Projekten war die Bestückung von Grazer Geschäften mit Bankomatkassen, ein anders das in Sand gesetzte "City Service Center". Für dieses bürgte die Stadt mit dem damaligen Finanzstadtrat und ehemaligen InIn-Obmann, dem jetzigen Bürgermeister Siegfried Nagl (VP), mit 360.000 Euro. "Wir haben damals im Gemeinderat dagegen protestiert", erinnert sich der nunmehrige Finanzstadtrat Wolfgang Riedler (SP), dem das Geld jetzt - je nach Ausgang des Konkursverfahrens von Hirth - fehlt.

Nach dem milden Urteil von dreieinhalb Jahren erbat sich Hirth Bedenkzeit. (cms, DER STANDARD Printausgabe 11.9.2003)