In dieser Art Warteraum müsste die Krone vor einem endgültigen Euro-Beitritt mindestens zwei Jahre bleiben. Der zentrale Leitkurs der Krone zum Euro würde zwischen dem Finanzministerium und der schwedischen Notenbank einerseits und den Mitgliedern der Euro-Zone und der Europäischen Zentralbank (EZB) andererseits ausgehandelt. Von diesem Wechselkurs darf die Krone maximal um plus/minus 15 Prozent abweichen. EU-Währungskommissar Pedro Solbes hat jedoch angedeutet, dass die Wechselkursstabilität eines Beitrittskandidaten wohl eher anhand des engeren Bandes von plus/minus 2,25 Prozent bewertet werde.
Vor einer Einführung des Euro muss die EU-Kommission prüfen, ob Schweden die folgenden im EU-Vertrag festgelegten Konvergenzkriterien erfüllt:
PREISSTABILITÄT: Die Inflationsrate darf nicht mehr als 1,5 Prozentpunkte über der durchschnittlichen Inflationsrate der drei Mitgliedsländer mit der niedrigsten Teuerung liegen. Als Maßstab gilt der EU-weit harmonisierte Verbraucherpreisindex.
WECHSELKURS: Die Landeswährung muss zwei Jahre lang am Europäischen Wechselkursmechanismus teilgenommen und die oben genannten Bandbreiten ohne starke Schwankungen eingehalten haben. Die Staatsverschuldung darf 60 Prozent des Bruttoinlandsproduktes (BIP) nicht übersteigen. Die jährliche Neuverschuldung darf nicht über drei Prozent des BIP liegen.
ZINSEN: Die Rendite fünfjähriger Anleihen darf nicht mehr als zwei Prozentpunkte höher sein als die in den drei Ländern mit der niedrigsten Inflationsrate.