Auch von Freundschaftsband geht "Verletzungsgefahr" aus
Hingewiesen wird unter anderem darauf, dass das Tragen von Schmuckstücken "wegen der von ihnen ausgehenden Verletzungsgefahr" nicht zulässig sei. Ein besonderes Augenmerk sei dabei Piercings und Freundschaftsbändern zu widmen. Sollten sich diese "Gegenstände" nicht entfernen lassen, seien sie beispielsweise abzukleben.
Letzter Ausweg - Turnbefreiung
Ist das nicht möglich, kann unter bestimmten Voraussetzungen der Schüler dem Turnunterricht fernbleiben oder er braucht gewisse Übungen nicht mitzumachen. Eine gänzliche oder überwiegende Befreiung vom Turnunterricht "ist durch ein Piercing grundsätzlich nicht gerechtfertigt".
Erlass
Vor dem Turnen sei jener Schmuck, der "ohne hygienischen Schaden" oder Risiko für die Bewegungs- beziehungsweise Sportzeit abgenommen werden könne, "durch die Schülerin oder den Schüler zu entfernen". Könne das nicht geschehen, so seien "entsprechende Maßnahmen" - etwa das Abkleben mit Klebeband oder das Überdecken von Freundschaftsbändern mit Schweißband oder elastischer Binde - zu finden, die "eine sportliche Aktivität ohne Eigengefährdung oder Gefährdung Anderer" ermöglichen.