Wien - Der Oberste Gerichtshof hat nun innerhalb von einem halben Jahr zum zweiten Mal festgestellt, dass der Bund zur Unterbringung und Versorgung von AsylwerberInnen verpflichtet ist. Innenminister Strasser weigert sich dennoch bis jetzt beharrlich, das umzusetzen. "Das Neue und Erfreuliche am jetzigen Urteil des OGH ist, dass er die Nicht-Rechtmäßigkeit der Strasser'schen Bundesbetreuungsrichtlinie dezidiert feststellt und aussagt, dass diese vom Bundesbetreuungsgesetz nicht gedeckt ist, sondern diesem widerspricht. Das bedeutet einen Sieg der Rechtsstaatlichkeit über Strasser'sche Willkürpolitik", so Terezija Stoisits, Menschenrechtssprecherin der Grünen.Strasser muss seine gesetzwidrige Richtlinie endlich zurücknehmen und seine Verpflichtung zur Versorgung von Flüchtlingen wahrnehmen, sonst setzt er den wiederholten Rechtsbruch bewusst fort. "Wenn Strasser nun auch diesen Beschluss eines österreichischen Höchstgerichts ignoriert, ist er reif für den Rücktritt", so Stoisits. (red)