Inland
Grüne: "Sieg der Rechtsstaatlichkeit über Strasser'sche Willkürpolitik"
Stoisits: Innenminister muss Urteil umsetzen, sonst rücktrittsreif
Wien - Der Oberste Gerichtshof hat nun innerhalb von einem halben
Jahr zum zweiten Mal festgestellt, dass der Bund zur Unterbringung
und Versorgung von AsylwerberInnen verpflichtet ist. Innenminister
Strasser weigert sich dennoch bis jetzt beharrlich, das umzusetzen.
"Das Neue und Erfreuliche am jetzigen Urteil des OGH ist, dass er die
Nicht-Rechtmäßigkeit der Strasser'schen Bundesbetreuungsrichtlinie
dezidiert feststellt und aussagt, dass diese vom
Bundesbetreuungsgesetz nicht gedeckt ist, sondern diesem
widerspricht. Das bedeutet einen Sieg der Rechtsstaatlichkeit über
Strasser'sche Willkürpolitik", so Terezija Stoisits,
Menschenrechtssprecherin der Grünen.Strasser muss seine gesetzwidrige Richtlinie endlich zurücknehmen und
seine Verpflichtung zur Versorgung von Flüchtlingen wahrnehmen, sonst
setzt er den wiederholten Rechtsbruch bewusst fort. "Wenn Strasser
nun auch diesen Beschluss eines österreichischen Höchstgerichts
ignoriert, ist er reif für den Rücktritt", so Stoisits. (red)