Auch die Selbstmedikation von Patienten - etwa mit Cannabiskraut (Marihuana) oder Cannabisharz (Haschisch) - solle straffrei gestellt werden, um diese Menschen nicht weiter zu kriminalisieren, forderte Schnelle. Dazu solle auch der illegale Hanf-Eigenanbau gehören. Bedingung für eine straffreie Selbstmedikation müsse sein, dass ein Arzt diese als "medizinisch sinnvoll" empfehle.
Nur für medizinische Zwecke
"Es geht uns nicht um eine generelle Legalisierung von Cannabis, sondern um den rein medizinisch-therapeutischen Nutzen", betonte Schnelle, der am Berliner Institut für onkologische und immunologische Forschung arbeitet. In Mannheim war vor einigen Monaten ein an Multipler Sklerose erkrankter Mann vom Amtsgericht freigesprochen worden. Er hatte zur Schmerzlinderung verbotene größere Mengen an Haschisch und Marihuana besessen.
Dronabinol wird nach Angaben des Kongresses bei einer Vielzahl von Erkrankungen eingesetzt. Dazu gehören vor allem chronische Schmerzen, Nervenerkrankungen sowie Appetitlosigkeit bei Aids, Krebs oder Hepatitis (Leberentzündung). In Deutschland ist der Wirkstoff als Kapsel oder in Tropfenform erhältlich, die Krankenkassen sind jedoch nicht zur Kostenübernahme verpflichtet, hieß es bei dem Kongress. Dort stellten internationale Experten neue Ergebnisse zur medizinischen Verwendung von Cannabis vor.
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