Bei solchen Entwicklungen ist nach dem geltenden Urheberrecht derzeit nur der konkrete Code geschützt, nicht aber die Idee des Verfahrens an sich. Das würde es Entwicklern ermöglichen, dieselbe Idee auf andere Weise umzusetzen, ohne gegen das Urheberrecht zu verstoßen oder Lizenzen zahlen zu müssen. Nach der von der EU-Kommission erlassenen Richtlinie, die der Bestätigung durch das EP bedarf, würde ein solcher "computerimplementierter Inhalt" als Ganzes geschützt und damit lizenzpflichtig werden, befürchten Kritiker der Richtlinie.
"Damit würden Monopole auf Software entstehen, die eine Waffe gegen Konkurrenten sind", erklärte die grüne EU-Parlamentarierin Mercedes Echerer am Montag in Wien. Vor allem kleine Entwickler wären außerstande, den Aufwand für die ständige Recherche zu tragen, welche Dinge bereits patentiert sind, argumentiert Echerer - eine Katastrophe für die zahlreichen Klein- und Mittelbetriebe Österreichs.
So sind derzeit beim europäischen Patentamt in München bereits 30.000 Patente angemeldet - darunter auf den "Fortschrittsbalken", der auf grafische Weise den Ablauf etwa beim Download einer Datei oder bei anderen PC-Vorgängen anzeigt; seine Verwendung in jeder Art von Programm oder auf einer Website wäre darum lizenzpflichtig. Diese angemeldeten Patente sind nach derzeitigem Recht nicht zulässig, würden aber durch die Richtlinie möglich werden.
Vor allem die weitere Entwicklung von Open-Source-Software wäre durch die Patentierbarkeit von Computercodes schwer gefährdet, warnt der Wiener Wirschaftsanwalt Georg Zanger. Open Source sei jedoch als eine Art "Maßanzug" für Unternehmen wichtig, da man damit zielgerichtet Lösungen für den Bedarf einzelner Unternehmen entwickeln könne, ohne den gesamten Ballast eines Betriebssystems einkaufen zu müssen.