Wien - "Bei einer Diversion müssen Geschädigteninteressen auch berücksichtigt werden. In diesem Fall wurden diese einfach weggewischt." Richard Soyer vertritt den Verein für Konsumenteninformation (VKI) in der Strafsache Lombard-Klub als Privatbeteiligter am Verfahren.

Zur Erinnerung: Heimischen Spitzenbankern wird vorgeworfen, mit Preisabsprachen im exklusiven Zirkel namens Lombard-Klub Zinsabsprachen getroffen und so ein verbotenes Kartell gebildet zu haben. Der Staatsanwalt bot ihnen nun die so genannte Diversion an: je 50.000 Euro bezahlen, dafür ersparen sich die Herren ein Verfahren und das Risiko einer Verurteilung.

Staatsanwaltschaft im Visier

Soyer kritisiert die Staatsanwaltschaft: "Es hätten auch Schadenersatzzahlungen auferlegt werden müssen." Auf die Frage, an wen, sagt der Anwalt: "An die Geschädigten. Ich gebe aber zu, die Lösung (herauszufinden, wer wie geschädigt wurde, Anm. d. Red.) ist nicht einfach." Auch die Höhe des Anspruches sei "juristisches Neuland". Es gebe aber eine "klare Rechtsprechung in der EU", wonach Schadenersatz auch bei Preisabsprachen zu leisten sei. Soyer erwidert damit dem leitenden Oberstaatsanwalt Wiens, Werner Pleischl, der im STANDARD-Gespräch das Diversionsangebot verteidigte.

Im Justizministerium bildet sich in dieser Woche eine Kommission, die das Instrument Diversion der nicht juristischen Öffentlichkeit korrekt erklären soll. (szem/DER STANDARD Print-Ausgabe, 16.9.2003)