Brüssel - Die eklatanten Preisunterschiede für Neuwagen in den einzelnen euröpäischen Ländern sind der EU-Kommission schon seit längerem ein Dorn im Auge. EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti versucht zunächst, über die Ausnahme vom EU-Kartellverbot für den Autovertrieb die so genannte Gruppenfreistellungs-Verordnung (GVO), den Wettbewerb in der Branche anzukurbeln. Die schon seit vergangenem Jahr geltende neue Regelung sieht vom 1. Oktober an eine weitere Öffnung des Marktes vor. So dürfen Händler mehrere Automarken unter einem Dach anbieten.

Wo komplizierte und bisweilen nur Juristen verständliche Regelwerke nicht weiterführen, greift der Wirtschaftsprofessor aus Norditalien unbarmherzig zu seinem härtesten Druckmittel: dem Bußgeld. Der Europäische Gerichtshof bestätigte am Donnerstag in Luxemburg das bisher höchste gegen einen Autohersteller verhängte Strafgeld: 90 Millionen Euro für VW. Im Mai 2001 verhängte die Kommission gegen VW eine weitere Strafe in der Höhe von 30,96 Mio. Euro wegen Händler-Absprachen beim Verkauf von Wagen der Type "Passat" in Deutschland. Dieser Fall ist noch anhängig.

Marktabschottung grundsätzlich nicht gestattet

Eine Marktabschottung zur Verhinderung eines "Billig-Einkaufs" im EU-Ausland ist in der Union grundsätzlich nicht gestattet. Solch eine Einkaufstour kann sich durchaus lohnen: Die Vorsteuerpreise klaffen generell bei einigen Modellen um bis zu 40 Prozent auseinander.

Auch andere Hersteller gerieten ins Visier der Wettbewerbshüter: Opel-Niederlande musste vor drei Jahren 43 Mio. Euro berappen wegen der Behinderung von Neuwagenausfuhren. DaimlerChrysler bekam vor zwei Jahren einen Buß-Bescheid von fast 72 Mio. Euro nach Stuttgart geschickt. Daimler habe günstigere Parallelimporte seiner Fahrzeuge erschwert und somit den Wettbewerb im Autohandel beschränkt, hatte es damals geheißen. Auch die französischen Hersteller Renault und Peugeot gerieten ins Fadenkreuz der Untersuchungen, doch Monti eröffnete bisher keine förmlichen Verfahren. (APA/dpa)