Brüssel - Die eklatanten Preisunterschiede für Neuwagen
in den einzelnen euröpäischen Ländern sind der EU-Kommission schon
seit längerem ein Dorn im Auge. EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti
versucht zunächst, über die Ausnahme vom EU-Kartellverbot für den
Autovertrieb die so genannte Gruppenfreistellungs-Verordnung (GVO),
den Wettbewerb in der Branche anzukurbeln. Die schon seit vergangenem
Jahr geltende neue Regelung sieht vom 1. Oktober an eine weitere
Öffnung des Marktes vor. So dürfen Händler mehrere Automarken unter
einem Dach anbieten.
Wo komplizierte und bisweilen nur Juristen verständliche
Regelwerke nicht weiterführen, greift der Wirtschaftsprofessor aus
Norditalien unbarmherzig zu seinem härtesten Druckmittel: dem
Bußgeld. Der Europäische Gerichtshof bestätigte am Donnerstag in
Luxemburg das bisher höchste gegen einen Autohersteller verhängte
Strafgeld: 90 Millionen Euro für VW. Im Mai 2001 verhängte die
Kommission gegen VW eine weitere Strafe in der Höhe von 30,96 Mio.
Euro wegen Händler-Absprachen beim Verkauf von Wagen der Type
"Passat" in Deutschland. Dieser Fall ist noch anhängig.
Marktabschottung grundsätzlich nicht gestattet
Eine Marktabschottung zur Verhinderung eines "Billig-Einkaufs" im
EU-Ausland ist in der Union grundsätzlich nicht gestattet. Solch eine
Einkaufstour kann sich durchaus lohnen: Die Vorsteuerpreise klaffen
generell bei einigen Modellen um bis zu 40 Prozent auseinander.
Auch andere Hersteller gerieten ins Visier der Wettbewerbshüter:
Opel-Niederlande musste vor drei Jahren 43 Mio. Euro berappen wegen
der Behinderung von Neuwagenausfuhren. DaimlerChrysler bekam vor zwei
Jahren einen Buß-Bescheid von fast 72 Mio. Euro nach Stuttgart
geschickt. Daimler habe günstigere Parallelimporte seiner Fahrzeuge
erschwert und somit den Wettbewerb im Autohandel beschränkt, hatte es
damals geheißen. Auch die französischen Hersteller Renault und
Peugeot gerieten ins Fadenkreuz der Untersuchungen, doch Monti
eröffnete bisher keine förmlichen Verfahren. (APA/dpa)