Ausdehnung angedacht
Ähnlich urteilte laut RH auch der Europäische Rechnungshof (EuRH) bei seiner Überprüfung im Juli 2002. Nach Ansicht des EuRH schränken die Ausnahmen die Kontroll- und Abstimmungsmöglichkeiten der Steuerbehörden in Bezug auf die gezahlten und gemeldeten Beträge ein. Laut RH überlege das Finanzministerium, in welchem Ausmaß die Voranmeldungsverpflichtung in Zukunft ausgedehnt werden solle.
Weiters kritisiert der RH in seinem Prüfbericht das Fehlen eines effizienten Controllings bei den Finanzämtern. Den Führungskräften der Finanzämter, denen der Innendienst untersteht, stünden im Allgemeinen keine Daten über die finanziellen Auswirkungen der Prüfungshandlungen des Innendienstes zur Verfügung. Nach Ansicht des RH stellt der finanzielle Erfolg aber ein wesentliches Kriterium für die Beurteilung von Effizienz und Effektivität der vorgenommenen Prüfungshandlungen dar. Er empfiehlt dem Finanzministerium, den Finanzämtern standardmäßig Daten über die steuerlichen Ergebnisse der Prüfungshandlungen des Innendienste zur Verfügung zu stellen.
Verzögerte Einreichung
Der RH empfiehlt weiters, aus dem Datenbestand der Finanzämter Standardauswertungen für ein Management-Informationssystem zu erstellen. Die Auswertungen sollten sowohl für interne (Ressourcensteuerung und -planung) als auch für externe Zwecke (z.B. Entwicklung der Steuereinnahmen) Informationen liefern und die Führungskräfte in die Lage versetzen, Eckdaten sowie Kennzahlen tagesaktuell erstellen und abrufen zu können. Denn, wie der RH feststellt, waren die Finanzämter im Allgemeinen nicht in der Lage, aus den von ihnen verwalteten Daten eigenständig Auswertungen für ein Management-Informationssystem zu erstellen. Laut Stellungnahme des Finanzministeriums befinde sich ein diesbezüglicher Projektauftrag in Vorbereitung.