Bild nicht mehr verfügbar.

Foto: Reuters/Saleh

Straßburg/Brüssel - Software als solche soll in der EU patentfrei bleiben, das stand für die große Mehrheit der EU-Abgeordneten in Straßburg fest. Bei der ersten Lesung der Richtlinie über die Patentierung von Erfindungen, die mithilfe von Computerprogrammen funktionieren - wie zum Beispiel Mobiltelefone oder auch moderne Waschmaschinen - schrieben sie am Mittwoch eine Reihe von Vorsichtsmaßnahmen fest, die reine Softwarepatente verhindern sollen. Selbst die Grünen-Fraktion, die gegen die gesamte Richtlinie votierte, zeigte sich beruhigt.

"Was das Parlament heute angenommen hat, ist ein Erfolg für alle, die verhindern wollten, dass eine verheerende Regelung in Kraft tritt", so die Sprachregelung der österreichischen Grünen-Abgeordneten Mercedes Echerer, die den ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission vehement bekämpft hatte. Der europäische IT-Industrieverband EICTA in Brüssel sah hingegen am Mittwoch "Erfinder ihres Patentschutzes beraubt" und schlug Alarm, bevor die Richtlinie nun an den EU-Ministerrat geht.

Für Toine Menders, den Justizsprecher der Liberalen, verhindert die jetzige Richtlinienversion, dass Europa "in eine den USA ähnliche Situation abgleitet, wo die Patentierung von Software als solcher gang und gäbe ist". Eine Tendenz hierzu hatten die EU-Abgeordneten auch bereits beim Europäischen Patentamt in München ausgemacht, das bereits über 20.000 computerimplementierte Erfindungen unter Schutz gestellt hat. Die Mehrheit der Parlamentarier wollte daher durch EU-Recht dieser Patentierungspraxis klarere Grenzen setzen.

Aus Sorge um die Konkurrenz- und Innovationsfähigkeit von Softwareentwicklern in kleinen und mittleren Betrieben gegenüber großen Softwarekonzernen, verlangt das Parlament:

[] Software als solche, Geschäftsmethoden und Algorithmen werden ausdrücklich für nicht patentfähig erklärt. [] Entwickler können ihre Erfindung für sechs Monate auf die Markttauglichkeit prüfen, bevor sie zum Patentamt müssen. Das schützt Kleinbetriebe vor dem Kostenrisiko des Patents. [] Patente sollen nicht die Interoperabilität von Erfindungen behindern dürfen.(Jörg Wojahn/DER STANDARD, Print-Ausgabe, 25. 9. 2003)