New York/Washington - Die Republik Österreich sollte trotz der noch vor US-Gerichten anhängigen Verfahren aus dem Titel "Restitution" Entschädigungszahlungen an Opfer des Nationalsozialismus leisten, fordert nun US-Anwalt Jay R. Fialkoff, der in New York die so genannte "Whiteman"-Klage eingebracht hat. "Die österreichische Regierung sollte einen Akt des guten Willens setzen und mit den Zahlungen beginnen", sagte Fialkoff am Freitag in New York.

Anwalt fragt sich, ob Gelder bereitgestellt wurden

Er frage sich zudem, ob die für die Zahlungen aus dem mit 254 Mio. zu füllenden Allgemeinen Entschädigungsfonds, aus dem allerdings erst bei Bestehen von Rechtssicherheit ausgezahlt wird, notwendigen Gelder von der Regierung bereitgestellt worden seien, denn bisher habe er dafür keinen Beweis gesehen, so der Anwalt. Die österreichische Regierung steht hingegen auf dem Standpunkt, dass die im Entschädigungspaket vereinbarte Rechtssicherheit, also die Beendigung aller noch anhängiger Verfahren, unverzichtbare Bedingung für den Beginn der Auszahlungen sei. Ähnlich hatte sich bereits der Anwalt, der hinter der zweiten noch gegen Österreich laufenden Klage steht, Herbert L. Fenster geäußert.

Verfahren geht weiter

In der von Fialkoff vertretenen Sammelklage geht das Verfahren unterdessen weiter: Das Berufungsgericht habe entschieden, dass Richterin Shirley Wohl Kram zur Klärung der Frage der Souveränität bzw. Immunität Österreichs das US-Außenministerium befragen solle. Das Gericht werde das US-Außenamt zur Mitwirkung "einladen", denn die Regierung könne von der Gerichtsbarkeit nicht zur Partizipation gezwungen werden, erklärte der Anwalt. Wenn das US-Außenministerium kooperieren wolle, werde es vermutlich Dokumente über die strittige Frage vorlegen, ob die Klage gegen Österreich zulässig sei oder abgewiesen werden solle.

Auf die Einschätzung eines weiteren Zeitplans wollte sich Fialkoff nicht einlassen. "Ich weiß nicht, ob das Verfahren bis Jahresende überhaupt abgeschlossen werden kann", meinte er. Möglicherweise werde der Rechtsstreit noch länger dauern. (APA)