Afred Heinzel, Zellstoffproduzent und im Nebenberuf Aufsichtsratspräsident der Verstaatlichtenholding ÖIAG, ist nicht knausrig. Wenn es um das Geld anderer Leute geht, versteht sich. Die vorzeitige Ablöse der ÖIAG-Vorstände Rudolf Streicher und Johannes Ditz etwa ließ sich Heinzels entpolitisierte ÖIAG schlanke 2,4 Millionen Euro kosten.

Auch bei Gehältern und Zulagen der beiden neuen ÖIAG-Vorstände sparte Heinzel nicht, Peter Michaelis bekommt nebst 320.633 Euro Grundgehalt einen saftigen Mietzuschuss und ein bisschen Taschengeld fürs Hosenaufbügeln in der Putzerei.

Knausrig wird Heinzel - und mit ihm die ÖIAG-Vorstände - plötzlich bei Voest-Chef Franz Struzl. Dieser soll nach dem Auffliegen seines Insiderhandels mit VAE-Aktien nicht nur sofort verschwinden, sondern auch noch auf alle Ansprüche aus seinem bis 2006 laufenden Vorstandsvertrag verzichten.

Keine Frage, es ist gut und richtig, dass Struzl zurücktritt, denn Insiderhandel ist kein Kavaliersdelikt und muss sanktioniert werden. Für eine Aberkennung seiner Ansprüche fehlen jedoch die Voraussetzungen: Erstens ist Struzl unbescholten, denn das Delikt wurde im Zuge einer Diversion gesühnt. Zweitens genießt Struzl das Vertrauen des Voest-Aufsichtsrats, dem pikanterweise auch die beiden ÖIAG-Vorstände angehören.

Einen wirtschaftlich erfolgreichen Vorstand, der nie unter Anklage stand, unter Verlust aller Ansprüche abzuberufen widerspricht nicht nur internationalen Gepflogenheiten und dem Aktienrecht, es steht einem einzelnen Großaktionär überhaupt nicht zu. Insbesondere weil die ÖIAG nicht einmal ein Konzern mit Durchgriffsrecht auf einzelne Beteiligungen ist, sondern lediglich eine Beteiligungs-Holding (sic!). Sie gehört daher schleunigst aufgelöst. (Der Standard, Printausgabe, 22.09.2003)