Brüssel - Die bald 25 EU-Staaten machen ihren Bürgern den Umzug in andere Länder der Europäischen Union einfacher. Der EU- Ministerrat beschloss am Montag in Brüssel unter anderem, die bisher in vielen Ländern nötige Aufenthaltsgenehmigung für EU-Bürger abzuschaffen. Außerdem bekommen die Unionsbürger ein Recht auf Daueraufenthalt, wenn sie fünf Jahre rechtmäßig im Gastland gelebt haben.

"Wenn man fünf Jahre an einem Ort lebt, dann gehört man dort hin", sagte der italienische Europaminister und Ratsvorsitzende Rocco Buttiglione nach der politischen Grundsatzeinigung. Das werde auch für Studenten gelten. Buttiglione nannte das Beispiel vieler hunderttausend Italiener, die nach Jahren im europäischen Ausland häufig noch immer als "Gastarbeiter" angesehen würden: "Sie sind Bürger, die nicht mehr zurückgeschickt werden können."

Abschiebungen verboten

Die neue Richtlinie verbietet Abschiebungen von EU-Bürgern in deren Heimat, wenn nicht besonders schwere Straftaten vorliegen. Erleichterungen gebe es zudem für nicht aus EU-Ländern stammende Ehepartner von Unionsbürgern. In geringerem Maße gelte dies auch für nicht verheiratete Paare, sagte Buttglione. Bei ihnen wende das Gastland sein nationales Recht an, soll aber auch das Zusammenleben eingetragener Partnerschaften und homosexueller Paare erleichtern.

Nicht verlängert wurde der Zeitraum, in dem Unionsbürger ohne jegliche Formalität in einem anderen EU-Land leben dürfen. Die neue Richtlinie sieht vor, dass ein Gastland nach drei Monaten die Anmeldung verlangen kann. Eine Aufenthaltsgenehmigung entfalle aber, sagte Generaldirektor Jonathan Faull von der EU-Kommission: "Die Formalitäten werden auf ein Mindestmaß verringert." Voraussetzung ist aber ein gesichertes Einkommen.

Das Europäische Parlament muss der neuen Richtlinie noch zustimmen, hat in einigen Punkten aber bereits andere Vorstellungen geäußert. Falls eine Einigung zwischen Rat und Parlament vor den Europa-Wahlen im Sommer 2004 gelingt, könnte das EU-Gesetz nach Einschätzung von Fachleuten "frühestens 2005" in Kraft treten. Es muss von allen EU-Staaten in nationales Recht umgesetzt werden.

Vor allem Deutschland, aber auch Großbritannien, Österreich, Irland und Griechenland hatten bis zuletzt Vorbehalte gegen einzelne Punkte der Richtlinie vorgebracht. Die Ratspräsidentschaft stellte jedoch eine politische Einigung fest, weil die Freizügigkeit für Unionsbürger eine Frage des EU-Binnenmarktes ist und der Rat darüber deshalb mit qualifizierter Mehrheit entscheiden kann. (APA/dpa)