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München, 30.1.2002: Proteste gegen den Aufmarsch von Neonazis

Foto: APA/dpa/Leonhardt
München - Ein Verfolgter des Nazi-Regimes ist am Montag vor dem Amtsgericht München wegen "öffentlicher Aufforderung zu Straftaten" zu 450 Euro Geldstrafe verurteilt worden. Der 78-jährige ehemalige KZ-Häftling Martin Löwenberg hatte am 30. November 2002 gegen einen Neonazi-Aufmarsch zum Anlass der Wehrmachtsausstellung in München protestiert und angekündigt, er werde sich dem Zug in den Weg stellen. "Was ihr macht, ist eure Sache", fügte er an die Kundgebungsteilnehmer gerichtet hinzu.

Scham

Der Amtsrichter sprach ihn schuldig. Die Verteidigerin Angelika Lex hatte einen Freispruch verlangt, sie kündigte Rechtsmittel an. Sie schäme sich "für diesen Rechtsstaat", dass sie einen Mann wie Löwenberg überhaupt verteidigen müsse. Unmittelbar vor Löwenberg war der Niederländer Christiaan Boissevain wegen eines ähnlichen Delikts zu 900 Euro Strafe verurteilt worden. Boissevains Vater und Großmutter wurden in ein Konzentrationslager verschleppt, zwei Brüder wurden von den Nazi-Schergen erschossen.

Angelika Lex wies vergeblich auf eine einstimmige Resolution des Münchner Stadtrats gegen Neonazi-Aufmärsche im Herbst 2002 hin. "In München ist kein Platz für Neonazis", hieß es darin. Bürgermeister Christian Ude bezeichnete es als "eine gute Sache, sich in den Weg zu stellen", er trat auf einer Gegenkundgebung als Redner auf. (APA/dpa)