Verkehrsminister Hubert Gorbach (F) hatte am Vortag betont, dass im Zuge der Bahnreform nicht nur Privilegien, sondern auch Benachteiligungen für Eisenbahner beseitigt werden sollen. Medienspekulationen, dass dadurch die ÖBB-Reform mehr kosten als bringen könnte, wies Kukacka am Dienstag aber erneut zurück. Eventuelle Mehrbelastungen durch eine seitens der EU vorgegebene Anpassung der Arbeitszeitbestimmungen oder durch den freiwilligen Umstieg von ÖBB-Bediensteten in entgeltmäßig günstigere Kollektivverträge würden nichts an einem positiven Entlastungseffekt durch die Dienstrechtsreform ändern, meint der Staatssekretär.
Auslagerung mit geringen Effekten
Geringe Effekte erwartet Kukacka aus dem möglichen Umstieg von ÖBB-Bediensteten auf einen privatwirtschaftlichen Kollektivvertrag. Erfahrungen bei bisherigen Ausgliederungen hätten gezeigt, dass Arbeitnehmer von der Möglichkeit des Wechsels in das normale Arbeitsrecht und den jeweiligen Branchenkollektivvertrag kaum Gebrauch machen, "wenn dieser Wechsel mit dem Verlust des Kündigungsschutzes verbunden ist", meinte Kukacka.
Auch Befürchtungen, dass den ÖBB durch die Möglichkeit zum Wechsel auf den Branchen-KV Mehrkosten entstehen könnten, weil rund 10.000 Bahnbedienstete bisher unter dem KV entlohnt werden, weist der Staatssekretär mit diesem Argument zurück. Auch wenn in Teilbereichen der Kündigungsschutz gelockert wird, glaubt man im Staatssekretariat nicht an eine große Wechselwelle. Die Gehälter würden schließlich nicht drastisch unter den KV-Löhnen liegen und der Kündigungsschutz nur in geringem Ausmaß gelockert.