Straßburg - Das EU-Parlament hat sich am Mittwoch dafür ausgesprochen, Patente für jene Software, die für eine neue technische Anwendung nötig ist, nur in eng eingegrenzten Fällen zuzulassen. Insbesondere sollen weder einzelne Programmteile (Algorithmen) noch "triviale" Teile, wie etwa ein bestimmter Balken in der Darstellung patentierbar sein. Zu dem Gesetzesentwurf müssen nun die Minister der EU-Mitgliedsländer im EU-Ministerrat Stellung nehmen.

Die Abgeordneten Maria Berger (SPÖ) und Othmar Karas (ÖVP) zeigten sich in ersten Reaktionen zufrieden mit den vom Parlament verlangten Änderungen. Nun seien eindeutig nur spezifische technische Lösungen patentierbar, nicht aber die Umsetzung physikalischer Anwendungen, sagte Berger nach der Abstimmung. Berger fürchtet allerdings eine Ausweitung der Patentierbarkeit durch den EU-Ministerrat. Aber auch die bisherige Situation, in der zwar das europäische Patentamt im München Patente erteilte, diese aber auf Grund einer unklaren Rechtslage nicht einklagbar waren, sei "unhaltbar".

Viel kritischer sieht die grüne Abgeordnete Mercedes Echerer den Gesetzesentwurf. Zwar habe die Parlamentsposition Verbesserungen gebracht, der Text lasse aber noch viele Schlupflöcher für Anwälte. Hätte man die Patentierbarkeit von Software verhindern wollen, so hätte man dies klarer zum Ausdruck bringen müssen, kritisiert sie. Sie fürchtet, dass die schon angemeldeten 20.000 bis 30.000 Patente, die zumeist in der Hand japanischer und US-Unternehmen seien, durch das neue EU-Gesetz eine einklagbare Rechtsbasis erhalten könnten. Damit sei Tür und Tor für eine "juristische Schlacht" um Softwarepatente geöffnet.

Eine gänzliche Ablehnung kommt von der FPÖ-Delegationsleiterin Daniela Raschhofer. Das neue Gesetz würde nicht Schutz von Softwareentwicklern, sondern nur mehr Aufträge für Patentjuristen bringen. Vor allem kleine und mittlere Unternehmen seien betroffen, da sich diese lange Patentstreitigkeiten nicht leisten könnten, kritisierte sie nach der Abstimmung. (APA)