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Mode für Kopftuchträgerinnen in Jakarta
Schwierigkeiten gebe es lediglich in der Privatwirtschaft, wo das Kopftuch manchmal Grund für Nicht- anstellung oder Entlassung sei. Lehrerinnen dürfen hingegen "bedeckt" zur Arbeit erscheinen. Auch im Turnunterricht wurde eine Lösung für muslimische Schülerinnen gefunden: Sie verstoßen nicht gegen ihr Glaubensbekenntnis, wenn sie mit langer Hose, Rollkragenpulli und Haube sporteln. In England wurde sogar eine eigene Kopfbedeckung für muslimische Polizistinnen kreiert.
In Österreich hat man einzelne "Kopftuchkonflikte" bisher weit gehend friedlich gelöst: So wurde im Zuge von "Verhaltensvereinbarungen" an einer Schule ein Verbot von Baseballkappen ausgesprochen - doch die Kopftücher blieben trotz Elternprotests erlaubt. Das entspreche dem individuellen Grundrecht auf Religionsfreiheit, erklärt Werner Jisa, Leiter des Kultusamtes im Bildungsressort. "Der Staat kann sich in religiöse Vorschriften nicht einmischen." Die Liberalität müsse aber dort enden, wo "Indoktrinierung" drohe. Bei einer möglichen Propaganda müsste die Schulbehörde eingreifen.
Auch Verfassungsrechtlicher Heinz Mayer sieht die Grenze dort erreicht, "wo das Kopftuch als Indoktrinierung oder Zeichen der Geringschätzung verstanden werden müsste" - nicht nur könnte. Ohne entsprechendes Gesetz wäre das aber genauso problematisch wie in Deutschland, meint Mayer: "Die österreichischen Richter hätten wie die Deutschen entschieden: Ohne Gesetz ist es sicher unzulässig, das Kopftuch in Schulen zu verbieten." Die Menschenrechtskonvention erlaube "eine Beschränkung der Religionsfreiheit, wenn es zum Schutz der Allgemeinheit oder der Rechte anderer sei".