Als Variante, die der BayernLB vorschwebt, wird gegenüber der APA in informierten Kreisen ein so genannter "Stimmrechtsbindungsvertrag" genannt, der aus Münchener Sicht beiden Aktionären zumindest gleiche Rechte einräumen sollte, wenn für die Bayern schon nicht die Mehrheit der Stimmrechte drin ist. Eine Kapitalmehrheit würde dies nicht bedeuten. Darum soll es in den Gesprächen des BayernLB-Chefs am gestrigen Donnerstag mit dem ÖGB in Wien vorrangig gegangen sein.
Gewerkschaft will Macht behalten
Die Gewerkschaft ist aber, wie zu hören ist, nicht willens, als Mehrheitsaktionär die Entscheidungsgewalt über die wesentlichsten operativen Beschlüsse in der Bank so einfach aus der Hand zu geben.
BayernLB-Vorstandschef Werner Schmidt hatte im Mai bei der Bilanzpressekonferenz seines Instituts in München erklärt, für Bankbeteiligungen gelte die Leitlinie, dass die Landesbank entweder die unternehmerische Führung durch Mehrheitsbeteiligung oder die Führung über eine Stimmrechtsvereinbarung haben müsse. Beides sei bei der BAWAG nicht der Fall. Von einer solchen "Führung" soll in München jetzt nicht mehr die Rede sein, zumindest aber von 50 Prozent der Stimmrechte.