Im vergangenen Jahr waren in erster Instanz 1417 Zivilrechtsverfahren an Landesgerichten anhängig, die bereits länger als drei Jahre dauerten. Zählt man alle Verfahrensgattungen zusammen, sind es 15.340 offene Verfahren mit einer Dauer von mehr als drei Jahren. "Es gibt Verfahren, die objektiv zu lange dauern", sagt der leitende Staatsanwalt Walter Hadler vom Justizministerium. Das könne an den Sachverständigen, den Einsprüchen der Parteien, einem Richterwechsel oder auch an den Richtern selbst liegen. Und er bestätigt, dass sich daraus Verstöße gegen die Menschenrechtskonvention ergeben, in der das Recht auf eine angemessene Verfahrensdauer festgeschrieben ist. Hadler: "Wenn man zehn Jahre auf ein Urteil warten muss, kann das existenzbedrohend sein. Im internationalen Vergleich liegt Österreich aber immer noch sehr gut."
Zur Kontrolle werden Monatslisten mit offenen Verfahren angefertigt, die zuerst der Richter selbst erhält. Werden überlange Verfahren und Rückstände bei den Urteilsausfertigungen registriert, wird die Dienstaufsicht eingeschaltet. Schließlich wird "heraufberichtet" – an das Oberlandesgericht, dann an das Ministerium. Hadler will die Kontrolle aber als Leistungsanreiz verstanden wissen: "In den Bewerbungsformularen muss auch über den Verfahrensstand Auskunft gegeben werden. Wer rasch arbeitet, bei dem wird sich das positiv auf die künftige Karriere niederschlagen."
Im Interview mit der "Wiener Zeitung" schlug der Justizminister Amtshaftung für überlange Verfahren vor: Prinzipiell sollten Zivilverfahren nicht länger als ein Jahr dauern. Dauert ein Prozess länger als drei Jahre, sollten die Prozessparteien einen Anspruch auf Schadenersatz erhalten.