Antwort
Bis spätestens Mitte Oktober sollte eine Antwort auf das Begehren der wichtigsten Mitglieder des Verbandes Alternativer Telekom-Netzbetreiber (VAT) vorliegen, schätzt Halama. Bleibe dieser Schritt erfolglos, dann folge eine Klage beim Kartellgericht.
Die Telekom Austria hatte Ende Juli 2003 bekannt gegeben, dass Kunden des für Wenigtelefonierer konzipierten Minimumtarifs automatisch auf das Gebührenmodell mit nächsthöherer Grundgebühr, den Standardtarif, umgestellt werden. Der Schritt war zuvor von der Regulierungsbehörde "RTR" genehmigt worden. Nach Branchenschätzungen sind davon bis zu 1,5 Millionen Konsumenten betroffen.
Diskussion
Die Telekom argumentiert die Preissteigerung mit einer zu geringen Kostendeckung des Minimumtarifs. Immer mehr Kunden hätten die niedrige Grundgebühr gewählt, dann aber günstig über alternative Anbieter (Carrier Preselection) telefoniert, so die TA damals.