Wien - Bei den Ermittlungen der Wiener Kriminaldirektion 1 (KD 1) im so genannten Lainzer Pflegeskandal handelt es sich um einen "normalen Routineauftrag der Staatsanwaltschaft an die Polizei". Das sagte der stellvertretende KD 1-Leiter Dr. Hannes Scherz. Der Auftrag sei "vor mehreren Tagen" an die Exekutive ergangen, und "der Staatsanwalt kann ja nicht 700 Zeugen selbst befragen." Scherz bestätigte auch, dass eine Gruppe des Gewaltreferates der KD 1 mit den Ermittlungen befasst sei. "Das passt thematisch eben nicht in das Suchtgiftreferat oder woanders hin. Deshalb macht es eine Gruppe des Gewaltreferates." "Globaler Ermittlungsauftrag"

Dem Kriminalisten zufolge handelt es sich um einen globalen Ermittlungsauftrag. Zudem sollen die Ermittler überprüfen, ob strafrechtliche relevante Sachverhalte nach Paragraf 92, Absatz zwei des Strafgesetzbuches vorliegen. In dem Paragrafen geht es um das "Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen".

Absatz zwei behandelt die "gröbliche" Vernachlässigung der Verpflichtung zur Fürsorge oder Obhut. Darauf steht eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wenn der Täter dadurch, "wenn auch nur fahrlässig, dessen Gesundheit oder dessen körperliche oder geistige Entwicklung (des wegen Gebrechlichkeit, Krankheit oder Schwachsinns wehrlosen Pfleglings, Anm.) beträchtlich schädigt". In Absatz drei wird der Fall behandelt, wenn die Tat eine Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen bzw. den Tod nach sich zieht. Dass die Ermittlungen wegen des dritten Absatzes laufen - wie kolportiert -, wies Scherz zurück: "Davon kann keine Rede sein." (APA)