Dem Kriminalisten zufolge handelt es sich um einen globalen Ermittlungsauftrag. Zudem sollen die Ermittler überprüfen, ob strafrechtliche relevante Sachverhalte nach Paragraf 92, Absatz zwei des Strafgesetzbuches vorliegen. In dem Paragrafen geht es um das "Quälen oder Vernachlässigen unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen".
Wien
Ermittlungen im Lainzer Pflegeskandal "Routineauftrag"
Leiter der Kriminaldirektion: "Der Staatsanwalt kann ja nicht 700 Zeugen selbst befragen"
Wien - Bei den Ermittlungen der Wiener Kriminaldirektion 1
(KD 1) im so genannten Lainzer Pflegeskandal handelt es sich um einen
"normalen Routineauftrag der Staatsanwaltschaft an die Polizei". Das
sagte der stellvertretende KD 1-Leiter Dr. Hannes Scherz. Der Auftrag sei "vor mehreren Tagen" an die
Exekutive ergangen, und "der Staatsanwalt kann ja nicht 700 Zeugen
selbst befragen." Scherz bestätigte auch, dass eine Gruppe des Gewaltreferates der
KD 1 mit den Ermittlungen befasst sei. "Das passt thematisch eben
nicht in das Suchtgiftreferat oder woanders hin. Deshalb macht es
eine Gruppe des Gewaltreferates."
"Globaler Ermittlungsauftrag"
Absatz zwei behandelt die "gröbliche" Vernachlässigung der
Verpflichtung zur Fürsorge oder Obhut. Darauf steht eine
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren, wenn der Täter dadurch, "wenn
auch nur fahrlässig, dessen Gesundheit oder dessen körperliche oder
geistige Entwicklung (des wegen Gebrechlichkeit, Krankheit oder
Schwachsinns wehrlosen Pfleglings, Anm.) beträchtlich schädigt". In
Absatz drei wird der Fall behandelt, wenn die Tat eine
Körperverletzung mit schweren Dauerfolgen bzw. den Tod nach sich
zieht. Dass die Ermittlungen wegen des dritten Absatzes laufen - wie
kolportiert -, wies Scherz zurück: "Davon kann keine Rede sein." (APA)