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Herbertus Bikker vor dem deutschen Gericht
Gesundheitsrisiken
Das zusätzliche Gutachten soll klären, in wie weit Bikker verhandlungsfähig ist. Nach Aussagen mehrerer Ärzte leidet er an einer Herz-Erkrankung und Bluthochdruck. Gesundheitsrisiken durch den Prozess seien nicht auszuschließen. Dennoch könne der Angeklagte dem Prozess zwei Stunden pro Tag folgen. Vergangene Woche war Bikker mit Herzrhythmus-Störungen auf der Anklagebank zusammengebrochen.
Schweigen
Bikker äußerte sich nicht zu der Anklage. Sein Verteidiger sagte: "Herr Bikker wird auf unser Anraten hin nichts sagen, das soll aber kein Schuld-Eingeständnis sein." Bikker solle nicht gezwungen sein, sich selbst zu belasten.
Zudem glaube die Verteidigung nicht an einen fairen Prozess, weil die Öffentlichkeit den Mann bereits vorverurteilt habe. Die Verteidigung wies auf Zeitungsberichte hin, die falsche Angaben enthielten und Bikker als "Schlächter von Ommen" bezeichnet hätten.
Widerstandskämpfer
Aus Sicht der Anklage erschoss Bikker als Waffen-SS-Mann 1944 in der Nähe des Arbeitslagers Dalfsen den Widerstandskämpfer Jan Houtman. Bei einem Schuldspruch droht ihm lebenslange Haft. Nach dem Krieg war Bikker in den Niederlanden zum Tod verurteilt worden. Später wurde das Urteil in lebenslange Haft umgewandelt. 1952 floh der als "Schlächter von Ommen" bekannte Bikker zusammen mit sechs Mithäftlingen aus dem Gefängnis nach Deutschland.
Für niederländische NS-Kriegsverbrecher war Deutschland lange ein sicherer Zufluchtsort. Für ihren SS-Dienst bekamen sie noch in der Nazi-Zeit einen deutschen Pass. Die Bundesrepublik lieferte sie nicht aus, auch wenn sie in den Niederlanden verurteilt worden waren.