Der Welt-Fußballverband (FIFA) hat mit 1. Jänner 2000 ein Reglement in Kraft gesetzt, das die Anwendung von virtueller Werbung regelt. Bei der virtuellen Werbung wird die Botschaft auf das Fernsehsignal gelegt, wobei der TV-Zuschauer den optischen Eindruck erhält, das Logo oder der Slogan existieren wirklich auf dem Spielfeld oder im Stadion. In Wirklichkeit handelt es sich um eine elektronische Einspeisung in das TV-Bild. Das Exekutivkomitee der FIFA hat daher eine Arbeitsgruppe eingesetzt, die eventuellen Missbrauch der Technologie geprüft und Vorschläge für eine sinnvolle Umsetzung erarbeitet hat. Virtuelle Werbung ist demnach im Anstoßkreis und im Strafraum erlaubt, wenn sich die Mannschaften noch nicht auf dem Spielfeld befinden, sowie in Bereichen des Stadions, die für reale Werbung genützt werden können. Die rechtliche Genehmigung muss davor von den betroffenen Parteien (Organisatoren, Rechte-Inhaber, TV-Anstalten) eingeholt werden. Das Regelwerk verbietet virtuelle Werbung ausdrücklich auf dem Spielfeld, wenn sich die Mannschaften auf dem Rasen befinden, sowie auf Personen, einschließlich Zuschauer-Gruppen. "Das Reglement spiegelt die Entwicklung in diesem Bereich und die Notwendigkeit, mit der Zeit zu gehen, wider", erklärte FIFA-Generalsekretär Michael Zen-Ruffinen in den FIFA-News. (APA)