Konter
Stimmt nicht, kontert die Mobilkom am Montag auf Anfrage. Alle Mobilfunkfrequenzen stünden weiterhin zur Verfügung und würden auch genutzt. Das wiederum sei ein Betrieb ohne rechtliche Grundlage, so die Rechtsabteilung von One. Schließlich habe der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid der Telekom Kontrol Kommission (TKK) zur Frequenzvergabe von drei 1.800er Frequenzbändern aufgehoben.
Gratis-Vergabe im Jahr 1999
Hintergrund des Streites ist die Gratis-Vergabe von 1.800er-Frequenzen an die Mobilkom im Jahr 1999, was damals von One beim VwGH beeinsprucht wurde. Geht es nach One, dann hat der VwGH nun entschieden, dass Mobilkom drei der vier 1.800-Frequenzbänder seit Ende letzter Woche nicht mehr nützen darf. Die Mobilkom hingegen behauptet, dass der Verwaltungsgerichtshof lediglich Formfehler der TKK festgestellt habe und nun wieder die TKK am Zug wäre und so lange alles beim Alten bleibe.
Schweigen