Ein aktuelles Urteil des Verwaltungsgerichtshof (VwGH) sorgt für heftige Aufregung in der Mobilfunkbranche. Wie die österreichische Nummer drei am Handymarkt One in einer Aussendung mitteilte, verliert Platzhirsch Mobilkom Austria auf Grund eines VwGH-Erkenntnisses drei Frequenzbänder in Wien, womit Qualitätseinbußen verbunden wären. Frequenzen in Wien seien jedenfalls ein knappes Gut, betont One.

Konter

Stimmt nicht, kontert die Mobilkom am Montag auf Anfrage. Alle Mobilfunkfrequenzen stünden weiterhin zur Verfügung und würden auch genutzt. Das wiederum sei ein Betrieb ohne rechtliche Grundlage, so die Rechtsabteilung von One. Schließlich habe der Verwaltungsgerichtshof den Bescheid der Telekom Kontrol Kommission (TKK) zur Frequenzvergabe von drei 1.800er Frequenzbändern aufgehoben.

Gratis-Vergabe im Jahr 1999

Hintergrund des Streites ist die Gratis-Vergabe von 1.800er-Frequenzen an die Mobilkom im Jahr 1999, was damals von One beim VwGH beeinsprucht wurde. Geht es nach One, dann hat der VwGH nun entschieden, dass Mobilkom drei der vier 1.800-Frequenzbänder seit Ende letzter Woche nicht mehr nützen darf. Die Mobilkom hingegen behauptet, dass der Verwaltungsgerichtshof lediglich Formfehler der TKK festgestellt habe und nun wieder die TKK am Zug wäre und so lange alles beim Alten bleibe.

Schweigen

Die Regulierungsbehörde RTR hüllt sich indes in Schweigen. Auf Anfrage teilte die RTR schriftlich mit: "Die Telekom-Control-Kommission wird das Erkenntnis prüfen. (...) Da es sich um ein laufendes Verfahren handelt, können wir keine weiteren Auskünfte geben." (APA)