Palästinenser-Präsident ließ seinen Leibarzt aus Jordanien kommen - Designierter Premier führt Erkrankung auf Überarbeitung zurück
Redaktion
,
Ramallah/Jerusalem - Palästinenser-Präsident Yasser
Arafat ist an einer schweren Grippe erkrankt. Ursprünglich war von
einer leichten Erkältung die Rede. Arafats jordanischer Leibarzt
Ashraf Kurdi sollte am Montagabend zu einer Untersuchung in dessen
Hauptquartier in Ramallah im Westjordanland kommen, wie der
palästinensische Minister Saeb Erekat mitteilte. Aus Arafats Umfeld
verlautete, der Palästinenser-Chef leide seit einigen Tagen unter
Magenbeschwerden. Die Zeitung "El Quds" berichtete, Arafat sei wegen
Überarbeitung "leicht erkrankt".
Der designierte Ministerpräsident Ahmed Korei sagte "El Quds",
Arafat habe in den vergangenen Tagen zu viel gearbeitet. Unter
anderem habe er eine Reihe von Delegationen empfangen, die ihm
angesichts der Abschiebungspläne der israelischen Regierung ihre
Solidarität ausgesprochen hätten. Arafat steht seit Dezember 2001 in
seinem Hauptquartier de facto unter Hausarrest durch die israelische
Armee. Inzwischen sagte er alle Termine ab.
Der 74-jährige palästinensische Präsident wirkt seit Jahren
gesundheitlich angeschlagen. 1992 hatte er sich einer Hirnoperation
unterzogen. Ärzte entfernten ihm ein Blutgerinsel, das sich nach
einem Flugzeugunfall gebildet hatte. 1999 dementierte sein Leibarzt
Kurdi, dass der PLO-Chef an der Parkinson'schen Krankheit leide. Sein
starkes Zittern sei auf "nervöse Spannungen" zurückzuführen. Auch
Arafats Berater bestritten stets, dass der Präsident Parkinson habe.
"Ich hoffe, es ist nur eine Routine-Erkrankung" sagte der
Neurologe Kurdi in Amman vor seiner Abreise nach Ramallah. Der Arzt
machte Israel für die Verschlechterung von Arafats Gesundheit
verantwortlich. "Als Ergebnis der Belagerung steht Arafat unter
wachsendem psychologischen Druck", meinte er. Dazu habe auch Israels
offizielle Grundsatzentscheidung beigetragen, Arafat ins Exil zu
schicken. (APA/dpa)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.