VW muss auch auf rund 120 Mio. Euro staatliche Beihilfen für seine beiden Werke in Sachsen verzichten. Dies entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Dienstag in letzter Instanz. Damit bleiben die Zuwendungen des Freistaats Sachsen an den Konzern für die Werke in Mosel und Chemnitz auf rund 270 Mio. Euro begrenzt. Ein VW-Sprecher erklärte in Wolfsburg, das Urteil habe keinen Einfluss auf das Konzernergebnis.
Gerichtsentscheidung bestätigt
Die EuGH-Richter bestätigten mit ihrem Urteil eine entsprechende Entscheidung des Gerichts in erster Instanz. Die EU-Kommission hatte 1996 genehmigt, dass Sachsen an VW Beihilfen in Höhe von damals 539,1 Mio. D-Mark (276 Mio. Euro) als Ausgleich für die regionalen Nachteile zahlt. Dagegen lehnte die Brüsseler Behörde die Zahlung von weiteren 240,7 Mio. Mark ab, weil dies mit dem Gemeinschaftsrecht unvereinbar sei. Gegen diese Entscheidung klagten der Freistaat und Volkswagen 1996 in Luxemburg.
Der VW-Sprecher sagte, die rund 120 Mio. Euro müssten nicht zurückgezahlt werden, da sie nie abgerufen worden seien. Die beiden Werke haben laut VW rund 6.900 Beschäftigte. Zudem seien rund 30.000 indirekte Arbeitsplätze bei Zulieferern und weiteren Firmen entstanden. In Mosel baut Volkswagen die Modelle Golf und Passat, in Chemnitz werden Motoren hergestellt.