Die Neugestaltung der Presseausweise wird neu aufgerollt. Die Neuregelung für die Ausstellung der Legitimationen hatte bei Zeitungsverlagen und Journalisten für Kritik gesorgt. Presseausweise sollten künftig mit einem offiziellen Vermerk des Innenministeriums ausgestattet werden. Dafür hätten die Journalisten aber einen Strafregisterauszug vorweisen müssen. Nach heftigen Debatten ist diese Lösung nun wieder offen. "Es wird diskutiert", so Alexander F. Baratsits-Altempergen, Geschäftsführer des Kuratoriums für Presseausweise.

Widerstand

Vor allem bei den Tageszeitungen "Die Presse", "Kurier" und DER STANDARD gab es lauten Widerstand gegen die neue Praxis, bei der "Presse" wurde sogar ein Boykott der neuen Presseausweise in Aussicht gestellt. Der bekannte "Kurier"-Kolumnist Herbert Hufnagl hatte dieser Tage erklärt, auf den Ausweis künftig verzichten zu wollen, den Publizisten Paul Lendvai zitierte er mit den Worten: "Es ist unglaublich und erinnert an stalinistische Zeiten." Kritikpunkt ist zum einen der Umstand, dass bei Ausstellung des Strafregisterauszuges eine Reihe von persönlichen Daten gemeldet werden müssten, zum anderen werden auch die anfallenden Kosten für die Leumundszeugnisse (28,10 Euro für einen Auszug) moniert.

Diskussion innerhalb der Trägervereine

Trotz der heftigen Kritik ist Baratsits-Altempergens Erwartung, "dass sich nicht viel ändern wird". Kein Amt der Welt bestätige einen solchen Ausweis ungeprüft. "Die wirkliche Alternative wäre die Wiedereinführung der staatspolizeilichen Überprüfung. Das werden die Leute noch weniger wollen", so der Leiter des Kuratoriums. Die Diskussion über eine erneut geänderte Praxis müsse nun zunächst innerhalb der Trägervereine erfolgen. Dazu zählen neben der Journalistengewerkschaft das Syndikat der Pressefotografen, der Zeitschriftenverband sowie der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ).

VÖZ: "Sehr schwierige Situation"

VÖZ-Generalsekretär Walter Schaffelhofer bezeichnet die Situation als "sehr schwierig". Einige Mitglieder des Zeitungsverbandes seien nicht gewillt, einen Strafregisterauszug beizubringen und die entsprechenden Kosten zu tragen. "Wir suchen derzeit nach einer vernünftigen Lösung, einen nützlichen Ausweis zu finden, der auch die Unterstützung des Ministeriums hat."

Missverständnisse um scheinbaren Gewerkschaftswunsch nach Gehaltszettel

Kritik aus Journalistenkreisen gab es aber nicht nur am geforderten Strafregisterauszug, sondern auch am scheinbaren Gewerkschaftswunsch nach einem Gehaltszettel. In einem Schreiben der Journalistengewerkschaft wurden Mitglieder, die den neuen Presseausweis wollen, aufgefordert, neben Passbild und Strafregisterauszug auch eine Arbeits- und Einkommensbestätigung - bei angestellten Journalisten eine "Arbeits-/Einkommensbestätigung des Dienstgebers bzw. eine Kopie des letzten Gehaltszettels", wie es in dem Brief heißt - zu retournieren. Bisher habe für den Erhalt des Ausweises eine einfache Bestätigung genügt, die Forderung nach einem Gehaltszettel sei fast noch unglaublicher als die nach dem Strafregisterauszug, so die Kritik.

Bestätigung des Arbeitgebers reiche völlig

Baratsits-Altempergen weist dies zurück. Eine derartige Bestätigung sei schon bisher Usus gewesen. In Gewerkschaftekreisen spricht man von einem Missverständnis. Auch künftig reiche eine Bestätigung des Arbeitgebers völlig. Der Gehaltszettel sei nur als beispielhafte Möglichkeit für den Fall angeführt worden, dass man keine Bestätigung des Arbeitgebers bringen will. (APA)