Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat einem türkischen Verleger Recht gegeben, der 1993 wegen der Veröffentlichung eines kritischen Buches über den Kurden- Konflikt verurteilt worden war. Damit habe die Türkei gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verstoßen, stellten die Straßburger Richter am Donnerstag fest. Auch sei der Prozess vor einem so genannten Staatssicherheitsgerichtshof nicht fair und unparteiisch gewesen. Die Regierung in Ankara muss dem 43 Jahre alten Kläger nun 3.000 Euro Schadensersatz zahlen und die Gerichtskosten übernehmen.

Das 1991 veröffentlichte Buch mit dem Titel "Wie wir uns gegen das kurdische Volk geschlagen haben! Erinnerungen eines Soldaten" zeichnet dem Urteil zufolge zwar auf bissig-ironische Art ein äußerst negatives Bild von der türkischen Politik gegen die Kurden und dem Verhalten der türkischen Armee in diesem Konflikt; es rufe aber weder zu Gewalt noch zu bewaffnetem Widerstand oder Aufruhr auf, stellten die Richter fest. Somit sei die Verurteilung des Verlegers wegen "Separatismus" zu einer sechsmonatigen Freiheitsstrafe und einer hohen Geldbuße "unverhältnismäßig" gewesen. (APA)