Wien - Manchmal erledigen sich Akten von selbst, nur sollte es keiner wissen. Inspektor Walter S. hatte nach einer Streiterei um einen Parkplatz eine Anzeige zu bearbeiten, was ihm offenbar zu mühsam war. Künstlerische Freiheit wird in solchen Fällen allerdings nicht belohnt. Im Gegenteil: Der Inspektor wird wegen Amtsmissbrauchs zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt.

Im Juni 2002 wollte ein Kraftfahrer eine der letzten Parklücken in Wien-Wieden schließen. Doch da stand trotzig eine Mutter mit Kind und versuchte, den Platz zu reservieren. Der Mann parkte dennoch ein. Die Mutter fühlte sich weggestoßen und erstattete Anzeige wegen versuchter Nötigung. Mehrere Monate später erfuhr der Mann, dass die Unter- suchung eingestellt worden war. Was sonst nie vorkommt: Er wollte wissen, warum. Denn, blöder Zu- fall: Er ist Staatsanwalt. So nahm er Akteneinsicht. Und: "Ich habe geglaubt, ich träume."

Der Inspektor in der Anklagebank will selbst Opfer mysteriöser Umstände geworden sein. Er will dem Autofahrer eine Ladung zugestellt haben. Vergeblich. Er will ihn sogar daheim aufgesucht haben. Vergeblich. Er will eine Visitenkarte hinterlassen haben. Endlich: Ein Mann, der zufällig gerade seine Ausweise verloren hatte, erschien im Kommissariat, gab sich für den gesuchten Lenker aus und ließ eine Niederschrift anlegen. Heute weiß der Angeklagte: Das war nicht der Staatsanwalt. "Er hatte strahlend blaue Augen und ganz dunkle Haare. Er hatte eine Sprache, wie man es von deutschen Staatsbürgern kennt." Dass der wirkliche Lenker von der Zeugin ganz anders beschrieben worden war, irritierte ihn nicht. "Personenbeschreibungen nehmen wir nicht so ernst", erklärt er dem Schöffensenat.

Die Richterin kommt auf eine ganz einfache Lösung des Rätsels: "Der Akt ist einige Zeit unerledigt herumgekugelt. Da ist der Beamte auf die glorreiche Idee gekommen, die Sache von A bis Z zu erfinden." Die Klägerin merkt dazu an: "Beim Gedanken, dass hier bei Gericht lauter Fantasieprodukte der Polizei vorliegen, wird mir schlecht." (DER STANDARD, Printausgabe 07.10.2003)