Der Geldanlagemarkt ist auch ein Tummelplatz für hungrige Haifische, die nur eines wollen: das Geld der Kunden. Seit Jänner 2000 brauchen Finanzdienstleister in Österreich eine Konzession, freie Mitarbeiter eine Vollmacht oder einen Ausweis. Damit fallen diese Dienstleister unter die Kontrolle der Finanzmarktaufsicht und sind ihr auch zur Rechenschaft verpflichtet. Zusätzlich unterliegen Finanzberater strengen Aufklärungspflichten nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz.
Eine Konzession sagt zwar noch nichts über die Güte der Beratung oder gar den Anlageerfolg aus, ist aber eine gewisse Garantie, nicht einem psychologisch bestens geschulten Anlagehai aus dem "grauen Kapitalmarkt" gegenüber zu sitzen.
Achtung, wenn . . .
- unaufgefordert angerufen wird und besonders hohe Renditen in Aussicht gestellt werden, das Risiko gleichzeitig marginalisiert wird;
- der Anbieter im Ausland sitzt und dorthin Geld überwiesen werden soll oder Vermittler Verfügungsberechtigung über Anlegerkonten verlangen;
- die Unterschrift als reine Formsache dargestellt wird, der Vertrag sich über unverdaulich viele Seiten erstreckt und die Produkte mit ihren Risiken, Laufzeiten und die Produktverkäufer Druck machen: Gute Geldanlagen sind auch morgen noch gut und sollten ausreichend besprochen und überschlafen werden. (DER STANDARD Printausgabe, 8.10.2003, red)