"Das ist, wie wenn der Minister bei einem Ladendieb die Weisung gibt, dieser wird nicht angeklagt, weil seine Frau in einer Notlage ist", erklärt Öhlinger. Ein unabhängiger Richter sei die einzig zuständige Instanz, um über einen solchen Fall zu entscheiden. "Der Minister übernimmt die Arbeit des Gerichts."
Inland
Causa Koloini: "Nicht Sache des Ministers"
Rechtsexperte Öhlinger kritisiert Einstellung durch Böhmdorfer: "Unabhängiger Richter einzig zuständige Instanz"
Wien - Als "Humbug" kritisiert der Wiener Rechtsprofessor
Theo Öhlinger im "Kurier" (Donnerstag-Ausgabe) Aussagen von
Justizminister Dieter Böhmdorfer (F), dass die Anklagebehörde nicht
anklagen dürfe, wenn sie der Meinung sei, dass jemand kein Delikt
begangen habe, also Strafantrag oder Anklage nicht zur Verurteilung
führen. "Gott sei Dank wird nicht jeder, der in Österreich vor
Gericht steht, verurteilt", so Öhlinger. Die Entscheidung liege aber
bei den unabhängigen Richtern und sei nicht Sache des Ministers, so
Öhlinger zur Einstellung des Verfahrens gegen Jörg Haiders
Protokollchef Franz Koloini.
Böhmdorfers Weisung werde die Diskussion um dieses Instrument
wieder aufflammen lassen, ist Öhlinger überzeugt. "Seit Jahren wird
das sehr spärlich eingesetzt." Vor allem die Weisung in einem
Einzelfall - noch dazu bei einem Vertrauten von Böhmdorfers früherem
langjährigen Anwalts-Klienten Haider - sei außergewöhnlich und
heikel. (APA)