Wien - Mehr als zwei Jahre nach dem Beschluss der Reform im Parlament entscheidet am Freitag der VfGH, ob die wegen der Ablöse von Präsident Hans Sallmutter heftig umstrittene Neustrukturierung des Hauptverbands der Sozialversicherungsträger verfassungskonform war. Zu prüfen war im Wesentlichen, ob ein zu starker Eingriff in die Selbstverwaltung erfolgt ist, liegt doch das operative Geschäft jetzt bei einem (Privat-)Management und nicht mehr bei den Sozialpartner-Vertretern. Zuletzt war in informierten Kreisen vermutet worden, dass das Urteil zu Gunsten der Regierung ausfallen dürfte. Allerdings ist die Konstruktion des Hauptverbands neu nicht der einzige Punkt, den die Verfassungsrichter zu beraten hatten. Auch der Ausschluss von Spitzenfunktionären von Kammern und Gewerkschaften aus dem Verwaltungsrat wurden dem VfGH nach einer Beschwerde des im Aufsichts-Gremium nicht akzeptierten Eisenbahner-Chefs Wilhelm Haberzettl zur Prüfung vorgelegt. Ob auch in dieser Causa schon am Freitag eine Entscheidung bekannt gegeben wird, war vorerst unklar. Ab 9 Uhr 30 findet eine öffentliche Verhandlung statt, danach beraten die Richter hinter verschlossenen Türen. (APA)