Bonn - Erstmals in ihrer Geschichte muss sich die Bundesrepublik Deutschland wegen eines eigenen Kriegseinsatzes vor Gericht verantworten. Vier Jahre nach Ende des Kosovo-Kriegs verklagten 35 Serben die deutsche Regierung vor dem Bonner Landgericht auf Zahlung eines Schmerzensgeldes von mehr als eine Million Euro an die Opfer eines NATO-Luftangriffes. Das Verfahren gilt als Musterprozess, da völkerrechtlich umstritten ist, ob normale Bürger nach einem Krieg überhaupt Schadensersatz vom Kriegsgegner fordern können. Mit dem Urteil wird am 10. Dezember gerechnet.

Bei dem Luftangriff auf die Brücke der 4.000-Einwohner-Stadt Varvarin waren am 30. Mai 1999 zehn Menschen getötet und 17 schwer verletzt worden. Zwei NATO-Flugzeuge hatten die Brücke zur Mittagszeit angegriffen, obwohl gerade nur wenige Meter entfernt tausende Menschen das Dreifaltigkeitsfest der Orthodoxen Kirche feierten oder sich auf dem Wochenmarkt drängten.

"Kriegsverbrechen"

Die Kläger werfen der Regierung vor, mit dem ohne Vorwarnung erfolgten Angriff auf die belebte Brücke den in der Genfer Konvention und der UNO-Charta vorgeschriebenen Schutz von Zivilpersonen auch im Kriegsfall missachtet zu haben. "Es ist ein Kriegsverbrechen", sagte der Bürgermeister von Varvarin, Zoran Milenkovic, dessen 15-Jährige Tochter beim Angriff starb, am Mittwoch in Köln.

Dabei sei es für die Klage gleichgültig, ob es deutsche Flugzeuge gewesen seien, die den Angriff geflogen hätten, betonte der Rechtsanwalt Ulrich Dost. Denn Deutschland habe das Vorgehen der NATO mitgetragen. "Die deutsche Regierung hätte jeden Tag die Möglichkeit gehabt, ihr Veto im NATO-Rat einzulegen", sagte Dost. Deutschland habe "alles unterlassen, um zivile Opfer zu vermeiden".

"Bedauern über das persönliche Leid"

Die Regierung wies die Forderungen entschieden zurück. Der Ministerialrat im Bundesverteidigungsministerium, Holger Zetzsche, sprach den Angehörigen der Opfer zwar das "Bedauern über das persönliche Leid" aus. Doch einen Anspruch auf Schadensersatz gibt es nach Meinung der Regierung nicht. Der Vorsitzende Richter der Ersten Zivilkammer des Landgerichts Bonn, Heinz Sonnenberger, betonte, das Gericht betrete in diesem Verfahren juristischen Neuland. Denn bisher galt im Völkerrecht der Grundsatz, normale Bürger nach einem Waffengang den Kriegsgegner nicht auf Schadenersatz verklagen konnten.

"Auch unsere Väter haben nicht Russland oder andere Länder verklagen können", betonte er. Doch hatte der Bundesgerichtshof zuletzt in einem Urteil Zweifel an der weiteren Gültigkeit dieses Grundsatzes angedeutet. Sonnenberger zeigte sich betroffen von den Folgen des Luftangriffs, die die Kläger in der Klageschrift mit Fotos dokumentierten. "Die Bilder sind ein Grauen", sagte er. Beim ersten Angriff hätten die Flugzeuge die Brücke zerstört, beim zweiten Angriff dann mit ihren Bomben vor allem Menschen getroffen, die den Opfern der ersten Angriffswelle zur Hilfe eilten. Dabei sei die Brücke militärisch wohl nicht sehr bedeutend gewesen.

Sein Versuch, die streitenden Parteien zu einem Vergleich zu bewegen, blieb erfolglos. Der Anwalt der Regierung betonte, ein Vergleich sei unmöglich, da es sich um ein Musterverfahren handle und weitere Klagen bereits angekündigt seien. Sein Urteil will das Gericht nun am 10.Dezember verkünden. Doch dürfte dies kaum das letzte Wort in dem Verfahren sein. Sonnenberger selbst betonte, letztlich werde der Fall wohl vor dem Bundesgerichtshof oder sogar vor dem Europäischen Gerichtshof entschieden werden. (APA/AP)