Die von den ehemaligen Mitarbeitern nach dem gewonnenen Namenstreit geforderten Lizenzgebühren für die unrechtmäßige Verwendung des Namens "Asfalter" durch die Herausgeberin Soziale ArbeitgesmbH. dürften sie nach einem Gutachten jedoch nicht erhalten. Nach dieser Expertise ist der Verkehrswert der Marke nämlich mit "ohne Wert" festzustellen. Begründet wird dies damit, dass die Zeitschrift ein Sozialprojekt sei und ohne Subventionen vom Land gar nicht herausgegeben werden könnte. Die Landesregierung fördere die Herausgabe einer Straßenzeitung durch die Sozialgesellschaft und nicht einen anderen Träger der Marke Asfalter.
"Zehn Prozent von null ist null"
"Zehn Prozent von null ist null", schlussfolgert jetzt der Anwalt der Sozialen ArbeitgesmbH., Johann Buchner. Ursprünglich wollten die Prozessbetreiber mit rund 14.000 Euro zehn Prozent des Jahresumsatzes des Asfalter als Lizenzgebühr. Von 1999 weg gerechnet, wäre ein stattlicher Betrag zusammengekommen.