Am Vormittag gingen die Piloten ein Schritt weiter. Sollte ein Pilot, ein Flugbegleiter oder Betriebsrat der AUA persönlich auf Schadenersatz geklagt werden, werde die Belegschaft so lange streiken, bis die Klage zurückgenommen wird. Ein Pilot hatte bei der Streikversammlung den Antrag zur Abstimmung gebracht. Er wurde einstimmig angenommen.
Entlassungen tabu
Entlassungen sollten ebenso wie unbefristeter Streik aber tabu sein in einem Arbeitskampf, meinte Novak. Ein solcher Tabubruch wäre dann tatsächlich "der totale Krieg".
Sollte ein AUA-Mitarbeiter eine Entlassungsnachricht erhalten, wird jedenfalls vorab dazu geraten, diese sofort über den Betriebsrat der Gewerkschaft weiterzuleiten. Laut Steinkellner hat es Derartiges in einem Streik in Österreich bisher aber nie gegeben. Auch in anderen Fällen sei es dazu bei Drohungen geblieben.
Nimmt Vorstand Drohung zurück, gibt es wieder Verhandlungen
Der AUA-Vorstand müsse sämtliche Drohungen (Entlassungsdrohungen, Verwarnungen gegen Piloten sowie die einstweilige Verfügung gegen eine Betriebsversammlung) zurücknehmen, dann würden die Piloten sofort an den Verhandlungstisch zurückkehren, erklärte der Bundesvorsitzende der Gewerkschaft Handel, Transport, Verkehr (HTV), Horst Schachner, am Rande der Versammlung der Piloten am Wiener Flughafen.