Zürich - Mit einer bedingten Gefängnisstrafe von 18 Monaten hat das Bezirksgericht Zürich einen heute 39-jährigen ehemaligen Geschäftsführer des Schweizer Verlagshauses TA-Media (heute Tamedia) bestraft. Er hatte die Firma ("Tagesanzeiger") in den neunziger Jahren um 3,3 Millionen Franken (2,13 Mio. Euro) geschädigt. Laut dem am Wochenende veröffentlichten Urteil ist der Angeklagte der mehrfachen Veruntreuung und der mehrfachen ungetreuen Geschäftsbesorgung schuldig. Der Mann hat seine Verfehlungen teilweise eingestanden. Als Grund gab er an, er sei mit seinem seinerzeitigen Gehalt von 140.000 Franken nicht zufrieden gewesen.

Gehilfenschaft

Ein ehemaliger Wertschriftenhändler, mit dessen Hilfe der Angeklagte seine Geschäfte abwickelte, wurde wegen Gehilfenschaft verurteilt. Der heute 27-Jährige erhielt eine bedingte Gefängnisstrafe von zehneinhalb Monaten. Das Bezirksgericht folgte weitgehend der Darstellung der Anklage. Der Hauptangeklagte war 1994 als Geschäftsleiter für die Verwaltung der Pensionskasse, des Wohlfahrtsfonds und der TA-Kaderversicherung eingestellt worden. Ab 1996 verwaltete er einen Teil des Firmenvermögens. Von 1997 an tätigte er diverse Geschäfte zu seinem eigenen Vorteil und zum Schaden der Firma. (APA)