
Stillhalteabkommen
Ebenfalls bestätigt habe der Minister ein Stillhalteabkommen, wonach die TA bis 31. Dezember 2003 keine rechtlichen Schritte zur Eintreibung der - nach Ansicht des Finanzressorts unberechtigten - Forderung der 250 Mio. Euro unternehme. Eine einvernehmliche Lösung soll gesucht werden.
Im Wesentlichen geht es laut Bericht um die Lohnnebenkosten, die nach Ansicht der TA laut Paragraph 17 im Poststrukturgesetz (PTSG) eigentlich vom Bund zu tragen wären. 17 Mio. Euro als Teilbetrag der 250 Mio. Euro fordere die TA vom Bund, weil sie selbst die Berechnung und "Zahlbarstellung" der Pensionen von Beamten im Ruhestand übernimmt. Das Finanzministerium will laut Bericht "unverzüglich" die Arbeit an der Novellierung des PTSG aufnehmen. Dabei würden "insbesondere die ökonomischen Verhältnisse eines privatwirtschaftlich geführten Unternehmens berücksichtigt".
Keine Rückstellungen
Rückstellungen im Budget habe Grasser für diese Forderung nicht, das wäre rechtlich auch kaum möglich. Sollte man zu einer gütlichen Einigung kommen, soll der Bund per Jänner 2004 aber jedenfalls jene sechs Mitarbeiter der TA, die bisher im "Pensionsamt" der TA die Pensionsverrechnung durchführten, übernehmen. Der Forderung nach den 17 Mio. Euro fehle laut Grasser aber "jegliche gesetzliche Grundlage".
Auswirkungen