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Israel lehnte bereits 1998 ein polnisches Auslieferungsersuchen ab. Die israelische Justiz sah in den Vorwürfen gegen Morel den Verdacht der Völkermords nicht als erwiesen an und betrachtete die Taten daher als verjährt.
Bei der Erweiterung der Vorwürfe gegen den einstigen Lagerkommandanten arbeitete das IPN, das für die Aufarbeitung nationalsozialistischer und stalinistischer Verbrechen zuständig ist, mit der Staatsanwaltschaft Dortmund zusammen. Die dort ansässige Ermittlungsstelle gegen Kriegsverbrechen vermittelte dem IPN neue Zeugenaussagen ehemaliger Häftlinge, die die Vorwürfe gegen Morel erhärten sollen.
Kieres kündigte an, das IPN wolle am Freitag vor Gericht einen Haftbefehl gegen Morel beantragen und so die notwendigen Schritte für ein Auslieferungsverfahren einleiten. Morel lebt seit Anfang der 90er Jahre, als die polnische Justiz mit Ermittlungen gegen ihn begann, in Israel. Trotz des vorangegangenen Auslieferungsverfahrens bezieht er weiterhin eine polnische Rente, meldete die polnische Nachrichtenagentur PAP.
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