Für die alternativen Betreiber gebe es derzeit im Markt keine rentable Möglichkeit, Alternativ-Angebote zur TA-Grundgebühr anzubieten und eine direkte Telefonleitung zum Kunden zu legen, betonte eTel-Vorstand Achim Kaspar. Daher müssten die Entbündelungstarife für alternative Betreiber auf ein kostendeckendes Niveau gesenkt werden und den alternativen Betreibern die Möglichkeit gegeben werden, die TA-Grundgebühr an Endkunden über eine Großhandelsmarge von mindestens 30 Prozent wiederzuverkaufen. Damit würde ein alternativer Telefonkunde nur mehr eine Rechnung und nicht mehr wie bisher zwei Rechnungen (eine vom alternativen Betreiber über den Telefonumsatz und eine von der TA über die Grundgebühr) bekommen.
Minimumtarif wieder einführen
Außerdem sollte der per Ende September von der TA abgeschaffte Minimumtarif wieder eingeführt werden, da alternative Kunden (die meist TA-Minimumtarif-Nutzer waren) wieder zur TA abwandern würden, betonten die drei Betreiber. "Wir fürchten eine heimliche Re-Monopolisierung des Telekom-Marktes". Angesichts der niedrigen Grundgebühr im TikTak-Tarif betreibe die TA eine Quersubventionierung vom Gesprächsbereich in den Grundgebührenbereich. Die TA bekomme durch die Abschaffung des Minimumtarifs, der eine automatische Hinaufstufung der Kunden in den Standardtarif mit einer um 3 Euro teureren Grundgebühr zur Folge hatte, im übrigen Mehreinnahmen in Höhe von 43 Mio. Euro.
Tele2 versuche bereits seit zwei Jahren über eine zweimalige amtswegige Einleitung eines Diskriminierungs-Verfahrens bei der Telekom Control Kommission, Zugang zur Grundgebühr zu bekommen, berichtete Tele2-Chef Norbert Wieser. In diesen Verfahren hatten Tele2 allerdings keine Parteienstellung.
Kein wettbewerbsfähiges Angebot möglich
Angesichts der nur um 4 Prozent über dem Entbündelungspreis liegenden Grundgebühr im TikTak-Tarif (exklusive der Gratisgesprächsstunde und Best-Friend-Tarife) könnten die alternativen Anbieter derzeit kein wettbewerbsfähiges Angebot auf den Markt bringen, so Wieser. "Wenn bereits der Minimumtarif, wie als Abschaffungsgrund angeführt, nicht kostendeckend war, warum wurde dann der noch günstigere TikTak-Tarif nicht wegen Kostenunterdeckung abgeschafft", fragt sich Wieser. Man erwarte nun Ende Oktober von der Wettbewerbsbehörde eine einstweilige Verfügung für die Wiedereinführung des Minimumtarifs, in der auch ein Missbrauch der Wettbewerbsstellung der TA festgestellt würde.