Der Europäische Gerichtshof schützt die Fernsehzuschauer vor übermäßiger Werbung in Spiel- und Fernsehfilmen. Nach einem am Donnerstag verkündeten Urteil dürfen die Sender nicht eigentlich einzelne Filme zu einer vermeintlichen Serie zusammenfassen, um den besonderen Schutz dieser Filme vor zu vielen Werbespots zu umgehen. Damit erzielte die Niedersächsische Landesmedienanstalt einen weitgehenden Erfolg in einem Streit mit RTL.

Nach der europäischen Fernsehrichtlinie dürfen Sendungen in der Regel nach jeweils 20 Minuten durch Werbung unterbrochen werden. Das gilt auch für Serien. Für einzelne Spiel- und Fernsehfilme sieht die Richtlinie dagegen nur eine Unterbrechung in jeweils 45 Filmminuten vor. Der EuGH bestätigte diese Regelung: Sie bedeute zwar einen stärkeren Eingriff in die Rechte der Sender, dieser sei aber zum Schutz der Urheber und der Verbraucher gerechtfertigt.

RTL hatte mehrere Filme gezielt für Werbeunterbrechungen produziert und diese zu einer Folge unter dem Titel "Der große TV-Roman" zusammengestellt. Trotzdem pochte die Landesmedienanstalt auf Einhaltung der strengeren Werberegeln für Spiel- und Fernsehfilme. Dagegen klagte RTL, das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht legte den Streit dem EuGH vor. Der entschied, dass ein schlichtes Ober-Motto aus einzelnen Filmen noch keine Serie mache. Eine solche Serie sei gekennzeichnet durch eine Fortentwicklung der Handlung oder zumindest durch die Wiederkehr der Hauptfiguren. Ob dies im konkreten Fall erfüllt ist, muss nun das Oberverwaltungsgericht prüfen. (APA)