Wien - Jetzt reicht es den Hoteliers. "Wir streben eine Musterklage gegen säumige Gemeinden an, die keine Anstalten machen, die zu Unrecht kassierte Getränkesteuer zurückzuzahlen", kündigt der Präsident der Hoteliervereinigung (ÖHV), Sepp Schellhorn, nun im STANDARD-Gespräch an.

Die Vorgeschichte: Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte Anfang Oktober in einem lang erwarteten Grundsatzentscheid festgestellt, dass die von den Gemeinden kassierte Getränkesteuer auf Alkohol rechtswidrig sei und Hoteliers, Gastwirte und Händler diese zurückverlangen können. Theoretisch geht es dabei um eine Summe von 1,2 Mrd. Euro.

Musterklage

"Weil der Gemeindebund aber weder Anstalten für finanzielle Vorsorge trifft, noch Alternativmodelle verhandelt, soll jetzt eine Musterklage für möglichst viele Hoteliers billig Klarheit schaffen, wie es weitergeht", so Schellhorn. Freilich muss da noch die Hürde des "Bereicherungsverbotes" überwunden werden. Demnach können nur jene Betriebe Cash einfordern, welche die im Rathaus abgelieferte Steuer nicht an ihre Gäste weitergereicht haben.

Schellhorn bleibt aber gelassen: "Das macht uns keine Sorgen." Experten gehen davon aus, so der ÖHV-Präsident, dass ohne betriebswirtschaftliche Prüfung kein Nachweis darüber möglich ist, ob die Getränkesteuer im Einzelfall tatsächlich dem Gast verrechnet wurde oder nicht. Damit befasste Juristen würden sogar davon ausgehen, dass der Nachweis einer Überwälzung von Umsatz- und Verbrauchssteuer überhaupt nicht möglich sei.

Die Beweislast liegt jedenfalls bei den Gemeinden. Die stellen sich auf den Standpunkt, dass der Nachweis der Überwälzung schon allein durch den Hinweis "inklusive Steuern und Abgaben" auf jeder Preiskarte gegeben sei. "Dieser Versuch eines Nachweises ist zwar kreativ, aber nicht durchführbar", ist wiederum Schellhorn überzeugt. Dieser Zusatz sei im Preisauszeichnungsgesetz zwingend fixiert und könne daher keinesfalls als Beweis für einen Aufschlag gewertet werden. Und: Der EuGH habe zudem darauf hingewiesen, "dass ein Bereicherungsverbot österreichischer Provenienz die Rückzahlung der Getränkesteuer nicht erschweren dürfe". (Monika Bachhofer, Der Standard, Printausgabe, 24.10.2003)